Meine Frage wäre was tun sie bzw. Ihre Partei um den einstieg für Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen
Sehr geehrter Herr T.,
im Auftrag von Herrn Kühn darf ich Ihnen vielmals für Ihre Frage danken und zunächst auf das Grundsatzprogramm der CSU verweisen:
„Menschen mit Behinderung haben den natürlichen Wunsch, ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Eine Behinderung darf kein Armutsrisiko für den Betroffenen oder sein Umfeld darstellen. Der Teilhabe am Arbeitsleben kommt deshalb eine Schlüsselrolle zu. Wir wollen die Integration in das Berufs- und Erwerbsleben weiter verbessern und werden die Integrationsämter und Integrationsfachdienste, aber auch die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben wie auch die Werkstätten stärken. Unser Ziel muss sein, möglichst viele Menschen mit Behinderung in gute sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu bringen.“ (Seite 29).
Ziel der CSU-Landtagsfraktion ist es, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt in allen Bereichen des Lebens teilhaben können. Wir unterstützen deshalb durch eine Vielzahl an Maßnahmen Menschen mit Behinderung beim Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt. Gleichzeitig möchte die CSU die Werkstätten erhalten, denn die Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderung ist uns ein großes Anliegen:
- Wir führen die Berufseinstiegsbegleitung fort. Unser Ziel ist es, dass alle Absolventinnen und Absolventen unserer Mittel- und Förderschulen bestmöglich auf das Arbeitsleben vorbereitet werden. Gerade die, die es schwer haben, brauchen unsere besondere Unterstützung. Bei der Berufseinstiegsbegleitung handelt es sich um eine individuelle sozialpädagogische Maßnahme für Schülerinnen und Schüler von Mittel- und Förderschulen. Das Programm beginnt in der Vorabgangsklasse und schlägt eine Brücke bis in die ersten Ausbildungsjahre hinein. Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter unterstützen die Jugendlichen dabei, den Schulabschluss zu schaffen, einen passenden Beruf bzw. Ausbildungsplatz zu finden, helfen beim Bewerbungsprozess und in der Ausbildung.
- Mit der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS) unterstützt der Freistaat junge Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, um sie beruflich und sozial einzugliedern. Durch passgenaue Hilfen wird eine nachhaltige Eingliederung in die Arbeitswelt ermöglicht. Soziale Kompetenzen und berufliche Fertigkeiten sollen in einem möglichst betriebsnahen Umfeld vermittelt werden. Diese Maßnahme wollen wir verstetigen.
- Berufsorientierung inklusiv: Unterstützung bei der Berufsorientierung und Berufswahlentscheidung, z.B. durch Standortbestimmung und Potenzialanalyse sowie durch Stärkung einschlägiger Kompetenzen, bei der Akquise, Durchführung und Auswertung eines Praktikums sowie bei der Bewerbung und Ausbildungsplatzsuche.
- Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule – Beruf“: Ziel ist, sich nach einer vertieften Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung unter den Bedingungen des ersten Arbeitsmarkts zu erproben, Handlungsmöglichkeiten zu stärken und sich auf einen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen vorzubereiten. Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) begleiten die Teilnehmenden über die Schwelle des Schulabschlusses hinweg in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt und übernehmen die Akquise der Praktikums- bzw. Arbeitsplätze. IFD, Schule, Sorgeberechtigte sowie Vertreter der Agentur für Arbeit und des Bezirks und ggf. weitere (z.B. Betriebe) kooperieren, z.B. bei den beiden „Berufswegekonferenzen“, die Schulabteilungen der Regierungen koordinieren die Maßnahme im jeweiligen Regierungsbezirk.
- Seit letztem Jahr gibt es die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Aufgabe der EAA ist es, Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Sie werden als sog. begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert und flächendecken eingerichtet.
- Derzeit bieten 100 Inklusionsbetriebe in Bayern etwa 3.900 Arbeitsplätze, davon rund 1.850 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung. "
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit den besten Wünschen - auch von Herrn Kühn
Alexander Diehm
Büroleiter