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Harald Krüger
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Frage von Johannes F. •

Frage an Harald Krüger von Johannes F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krüger,

ich habe vor kurzem gelesen, dass die CDU-Fraktion in Kürze einen Gesetztesentwurf für ein umfassendes Rauchverbot in Hamburg in die Bürgerschaft einbringen will. Lassen Sie mich zunächst einmal sagen, dass ich das außerordentlich begrüße. Jedoch habe ich bereits jetzt meine Zweifel, ob das Gesetz meine Situation als Nichtraucher wirklich verbessern wird.
Sie haben in Ihrer Antwort auf eine Frage zum gleichen Thema geschrieben, dass nun wirklich niemand gezwungen sei, eine Nachtbar zu betreten. Was ist aber mit dem dort arbeitenden Personal? Natürlich sind sie nicht wirklich gezwungen, genau diesen Job zu verrichten. Eine erhebliche Einschränkung der freien Berufswahl und der freien Persönlichkeitsentfaltung ist es meiner Meinung aber schon, wenn man u.U. gezwungen ist, sich zwischen einer willkommenen Arbeitsstelle und einem rauchfreien Leben zu entscheiden. Ich selbst arbeite auch in einem Hamburger Club, und jedesmal wenn ich am nächsten Tag aufwache fühle ich mich ähnlich mies wie nach einer durchzechten Nacht, obwohl ich bei der Arbeit meistens keinen oder nur wenig Alkohol trinke.
Die Forumlierungen, die ich nun der Presse entnommen habe, klangen recht vage. Ich arbeitete wie gesagt in einem Hamburger Club, und dort werden bereits Maßnahmen zur Umsetzung des Rauchverbots-Regelungen besprochen. Zu meinem Unmut ist der Plan der Betreiber, einfach die dazugehörige Bar im Erdgeschoss als Nichtraucher-Bereich zu deklarieren und den eigentlich Hauptteil des Clubs im Keller, wo die ganzen Konzerte und Partys stattfinden, als Raucherbereich zu belassen.
Meine Befürchtung ist daher, dass sich auch ab dem 1.Oktober für mich nichts ändert, weil diese Lösung entweder mit dem Rauchverbots-Gesetzt harmoniert oder von den Behörden toleriert wird. Oder auch, dass sich diese Frage erst nach einem gerichtlichen Hin und Her viel später endgültig klärt.
Inwiefern ist diese Befürchtung berechtigt?

Beste Grüße
Johannes Frericks

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frericks,

die CDU-Fraktion hat ihren Gesetzentwurf für einen weitreichenden Schutz vor Passivrauchen bereits am 9. Mai in die Bürgerschaft eingebracht. Er wird jetzt im Ausschuß für Gesundheit und Verbraucherschutz beraten und soll noch vor der Sommerpause beschlossen werden. In Lokalen, Restaurants, Clubs, Diskotheken etc. gilt nach diesem Entwurf Rauchverbot, ausgenommen sind lediglich abgeschlossene, mit einer eigenen Belüftung versehene Nebenräume, die als Raucherbereiche ausgewiesen werden können. Eine ganze Etage als Raucherbereich auszuweisen - insbesondere, wenn Nichtraucher nur durch den Raucherbereich in den Nichtraucherbereich gelangen - wird nicht zulässig sein.

Behörden sind stets an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gebunden, dies gilt auch für das kommende Gesetz zum Schutz von Passivrauchen. Ihre Sorge, daß Gesetzesverstöße einfach toleriert werden würden, ist deshalb ganz sicher unbegründet.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Krüger