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Harald Krüger
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Frage von Barbara U. •

Frage an Harald Krüger von Barbara U. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Krüger
Ich kann die Anfrage der LINKEN gut nachvollziehen; denn es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, dass rollende Giftbomben durch die Großstädte fahren dürfen und nicht einmal begleitet werden, während ganze Bahnhöfe für einen „tag“ abgesperrt werden, bei dem man vermutet, er wäre mit Flusssäure gemacht.
Obwohl getrocknete Säure-“tags“ keine Dämpfe verursachen, brachte man das Personal vorsorglich ins Krankenhaus:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/6337/1170639/polizei_hamburg
Was kommt auf uns Bürger zu?

Das Abendblatt schreibt heute:
235 Atomtransporte rollen durch die Stadt
Von Andreas Dey und Philip Volkmann Schluck 13. März 2010, 06:30 Uhr
Tendenz in diesem Jahr: weiter steigend. Am Montag stoppte die Polizei einen Spezialtransporter - der Container war schrottreif.
http://www.abendblatt.de/hamburg/article1418617/235-Atomtransporte-rollen-durch-die-Stadt.html

Wie kann es angehen, dass jeder motorisierter „Seelenfänger“ hoch giftige Substanzen auf den Autobahnen transportieren darf, und keine besonderen Sicherheitsauflagen erfüllen muss?
Welche Schutzmaßnahmen haben die Autobahnpolizisten oder Städte, wenn so ein Laster verunglückt und ein Massensterben der Bevölkerung verursacht?
Auch die Schienentransporte sind bedenklich, denn auch an den Bahnstrecken wohnen Menschen.
Was mutet man Bundespolizisten zu, die diese Bahntransporte begleiten müssen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für den Transport radioaktiver Stoffe hat der Gesetzgeber im Rahmen des Atom- und Gefahrgutrechts umfassende Regelungen erlassen. Zweck der Vorschrift ist es, die mit der Beförderung radioaktiver Stoffe verbundenen Gefahren, insbesondere die schädliche Wirkung ionisierender Strahlung für Leben, Gesundheit und Sachgüter auszuschließen beziehungsweise auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Grundlage der deutschen und weltweit angewandten Vorschriften für den Transport radioaktiver Stoffe sind die Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation in Wien. Diese sind durch die Bundesrepublik Deutschland in das Gefahrgutrecht für alle Verkehrsträger umgesetzt worden.

Das Hamburger Stadtgebiet wird von Kernbrennstofftransporten lediglich im Transit berührt. Absender- und Empfängerorte der Transporte liegen überwiegend im Ausland. Kompliziert sind die verschiedenen Kontrollen, da die Zuständigkeiten je nach Transportweg und Transportinhalt unterschiedlich geregelt sind. Hier strebt die CDU eine Optimierung der Gesamtsituation an - in vielen Bereichen haben die Länder jedoch nur begrenzten Spielraum. So sind längst sind nicht alle Substanzen vor dem Transport meldepflichtig. Vermeintlich weniger gefährliche Stoffe unterliegen nicht dem (Bundes-)Atomrecht.

Bei dem jüngst vor Bremen von der Polizei gestoppten überladenen Container, der über den Hamburger Hafen nach Deutschland gekommen war, hatte der Verlader im Vorfeld falsche Angaben zur Transportmenge gemacht. Dies wurde in der Stichprobe der Kontrolleure bedauerlicherweise nicht erkannt. Im Interesse der Sicherheit aller Hamburger Bürger strebt die CDU-Bürgerschaftsfraktion wir eine möglichst enge Kontrolldichte an.

Ein Verbot aller radioaktiven Transporte ist für mich kaum vorstellbar, da einige (wenige) Transporte auch wichtige Bestandteile verschiedener Forschungsprojekte sind.

Im Übrigen teile ich die grundsätzliche Auffassung des Senats zum Thema Kernenergie: Die CDU/GAL-Koalition hat in dieser Legislaturperiode Stadtwerke gegründet, die grünen Strom bereit stellen. Dies ist ein deutliches Signal, dass wir uns dafür einsetzen, Atomstrom langfristig zu reduzieren. Weniger Atommüll bedeutet dann auch weniger Atomtransporte auf Straßen und Schienen in der Hansestadt.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Krüger