Frage an Harald Krüger von Christof von B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Krüger,
wenn ich mir das bestehende Wahlrecht genau ansehe, und überlege, welche Auswirkungen es hat, fällt mir die Stärkung der Abgeordneten auf: wenn ein(e) Abgeordnete(r) Positionen vertritt, die von der Parteispitze nicht gewollt sind, kann er/sie um Zustimmung bei den Bürgern werben, und so die Wahl in die Bürgerschaft sichern.
Es scheint fast so, als wollten die Abgeordneten der CDU sich selbst diese Möglichkeit (unter insgesammt eh schon bedenklichen Bedinungen) wieder nehmen - indem sie den Änderungen zustimmen. (1)Sehen Sie das auch so?
(2)Wie fühlen Sie sich, wenn Sie aus der Presse entnehmen müssen, dass ein wichtiges Gesetz in einer Geheimkommission vorbereitet wird, und die Abgeordneten erst durch äußeren Druck informiert werden?
(3)Haben Sie sich die Frage gestellt, ob Sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz wieder zu ändern, noch dazu wenn es fast schon um eine Verfassungsänderung geht?
(4)Wie gehen Sie mit dem Wortbruch um, den Ihre Fraktion/Partei begeht, indem das 2004 gegebene Versprechen, den Volksenscheid zu achten, gebrochen wird?
Über eine Antowort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Christof von Bechtolsheim
Sehr geehrter Herr von Bechtolsheim,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin der Überzeugung, daß die von der CDU initiierten Änderungen des Wahlrechtes sinnvoll und angemessen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Krüger