Frage an Harald Krüger von Axel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Einen schönen guten Tag Herr Krüger.
In Ihrer Antwort an Herr Sobotzik zum neuen Wahlrecht beschreiben Sie Kritikpunkte und mögliche Fehler oder Fehlentwicklungen. Wenn ich so nachdenke, fallen mir aus meiner Sicht furchtbar viele Kritikpunkte, Fehler, Ungerechtigkeiten und Missstände in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften ein unter denen ich aber in einer Demokratie halt leben muss.
Es ist mir deshalb völlig unverständlich, warum ein Volksentscheid deshalb nicht auch, ohne wenn und aber, für die Politik bindend sein sollte. Das betrifft natürlich auch den Volksentscheid zur privatisierung von Krankenhäusern. Die Mehrheit wählt politische Entscheidungsträger, ich muss mich nach deren Gesetzen richten, kann nicht hingehen und sagen "nö" das mach ich nicht, das muss anders laufen.
Wenn man dann noch den Aspekt heranzieht, dass ich Sie für Ihre politische Arbeit bezahle (Diäten oder Aufwandspauschalen) finde ich es schon dreist, wie mit Volksentscheiden umgegangen wird.
Es wäre schön, wenn Sie mir Ihre Meinung dazu mitteilen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Holm
Sehr geehrter Herr Holm,
grundsätzlich ist ein Volksentscheid natürlich bindend, aber der Gesetzgeber - also die Bürgerschaft - bleibt natürlich trotzdem in der Verantwortung und muß daher auch die Möglichkeit haben, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Gerade die unumgängliche Teilprivatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser hat ja gezeigt, daß das Verfassungsgericht diese Möglichkeit ausdrücklich bestätigt.
In der Tat kommen demokratische Entscheidungen durch Mehrheitsentscheidungen zustande, und das ist ja auch gut so. Wenn Ihnen so "furchtbar viele Kritikpunkte, Fehler ..." u. s. w. in unseren Gesetzen einfallen, kann ich Sie nur ermutigen, selbst politisch aktiv zu werden. Alle Parteien freuen sich über engagierte Mitstreiter.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Krüger