Frage an Harald Koch von Jörg L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Koch,
könnte man bzw. der Gesetzgeber nicht durch eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze sowie gleichzeitige massive Abschmelzung der steuerlichen bzw. abgabentechnischen Progression, nicht viel
mehr Leistungen - und Innovationen fördern und damit volkswirtschaftlich wichtige Effekte erzielen ?
Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
MfG
Jörg L. aus München
Sehr geehrter Herr Lindeholz,
zum einen ist es notwendig, Leistungen und Innovationen zu fördern, auf der anderen Seite setze ich mich für ein sozial gerechtes Steuersystem ein, bei dem kleine und mittlere Einkommen entlastet und sehr hohe Einkommen etwas stärker belastet werden.
Wenn ich Sie richtig verstehe, spielen Sie in Ihrer Frage auf eine so genannte Flat Tax bzw. Einheitssteuer an. Nach dem Gabler Wirtschaftslexikon ist eine Flat Rate Tax als Quellensteuer angelegt, so dass die Einkommen möglichst nur einmal, final an der Quelle besteuert werden. Es gilt ein einheitlicher Steuersatz mit nur einer Tarifstufe, wobei der Tarif über seinen gesamten Tarifverlauf einen konstanten Grenzsteuersatz aufweist.
Nimmt man das Beispiel Rentenversicherung, so sind wir im Rahmen der solidarischen Bürgerversicherung durchaus dafür, die Beitragsbemessungsgrenze in einem ersten Schritt anzuheben und mittelfristig ganz entfallen zu lassen. Dadurch wird der damit verbundene Anstieg der höchsten Renten abgeflacht. Das stärkt insgesamt die finanzielle Basis der gesetzlichen Rente. Der Beitrag - ohne Beitragsbemessungsgrenzen - richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Menschen: Wer wenig hat, zahlt wenig, wer mehr hat, zahlt in absoluten Beträgen mehr. Das ist sozial gerecht!
Eine Flat Tax, also eine Kirchhofsche "Steuer auf dem Bierdeckel", lehne ich ab. Zumal auch in keinster Weise erwiesen ist, dass eine solche Steuer zu mehr Innovationen führen würde. Bei einer Einheitssteuer haben niedrige und vor allem mittlere Einkommen eine höhere Steuerlast zu tragen. Bei einem relativ niedrigen Anfangssteuersatz soll zugleich die Steuerbasis verbreitert werden - dies führt aber z.B. bei Abschaffung von Ausnahmetatbeständen ebenfalls zu teilweise höherer individueller Belastung. Eine Flat Tax mit einem konstanten Grenzsteuersatz schließt zudem soziale Umverteilung von oben nach unten aus.
DIE LINKE möchte aber gleichmäßig nach Leistungsfähigkeit durch einen durchgängig linear-progressiven Tarif besteuern. Progressive Besteuerung ist für uns Teil des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebotes, was zuletzt auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.
Gerne verweise ich auf unser Steuerkonzept, das im Rahmen des Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2013 leicht modifizert wurde und welches Sie unter http://die-linke.de/fileadmin/download/misc/20110129_Beschluss_Steuerkonzept.pdf finden.
Mit besten Grüßen,
Harald Koch, MdB