Frage an Harald Güller von Veronika W. bezüglich Haushalt
Sehr geehrter Herr Güller,
bei meiner Recherche habe ich mit Verwunderung festgestellt, dass im Haushaltsgesetz 2019/2020 für Bayern in der Fassung vom 24.05.2019 (!) in "Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-
Pandemie, das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ermächtigt wird, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen."
Daher nun meine Frage:
Wie kann es sein, dass in der Fassung dieses Haushaltsgesetzes von Mai 2019 bereits eine Corona-Pandemie erwähnt und eine Kreditmenge festgelegt wird, als die Pandemie noch in keinster Weise abzusehen war? Die Pandemie wurde im März 2020 ausgerufen, also ein knappes Jahr später.
Über eine Antowrt freue ich mich.
Vielen Dank & herzliche Grüße
Veronika Wildner
Sehr geehrte Frau Wildner,
nein, die Corona-Pandemie war selbstverständlich nicht bereits im Mai 2019 bekannt.
Der Sonderfonds für die Corona-Pandemie wurde im bestehenden Haushaltsgesetz 2019/2020 verankert. Dafür wurde extra ein zusätzlicher Artikel 2a festgelegt. Dieser Artikel wurde nachträglich im März bzw. April 2020 dem bestehenden Haushaltsgesetz hinzugefügt. Im ursprünglichen Gesetz, das am 24. Mai 2019 ausgefertigt wurde, ist der Artikel 2a gar nicht enthalten.
Ich kann Ihnen also – als Mitglied des Haushaltsauschusses – zu 100% versichern, dass die Gelder für den Sonderfonds zur Corona-Pandemie im März bzw. April 2020 in das Haushaltsgesetz aufgenommen wurden.
Mit freundlichen Grüßen,
Harald Güller