Was ist Ihre persönliche Position zum Deutschtest ("Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse" / Goethe SD1 (Level A1-A2) im Rahmen des Ehegattennachzugs zu deutschen Staatsbürgern?
Es kommt beim Deutschtest zur sogenannten "Inländerdiskriminierung" der deutschen Ehepartern, denn diese werden im Vergleich zu anderen EU-Bürgern grds. benachteiligt. Mit der letzten Änderung (Chancen-Aufenthaltsrecht) werden nunmehr sogar vermeintliche Fachkräfte aus dem Ausland und deren Ehepartner vom Deutschtest ausgenommen, während rückkehrwillige Auslandsdeutsche und deren Familienmitglieder weiterhin an einer Rückreise gehindert werden. Die Dokumente zur Abwägung dieser verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung hält das BMI unter Verschluss (Anfrage #277507 bei FragDenStaat).
Es gibt beim Deutschtest für sehr viele Personengruppen Ausnahmen (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, Familienmitglieder anderer EU-Bürger...).
Es bleibt nach all diesen Ausnahmen (nicht abschließend) eigentlich nur noch eine Personengruppe übrig: Ehepartner aus ("ärmeren") Drittstaaten von deutschen Staatsbürgern.
Vor diesem Hintergrund halte ich diesen Sprachnachweis für nicht mehr tragbar.
Sehr geehrter Herr L.,
das Thema der Deutschtests und die dazuhörige Gesetzgebung ist Bundessache bzw. wird über Bundesgesetze geregelt und liegt nicht in der Zuständigkeit des Bayerischen Landtags. Daher kann ich als Bayerischer Landtagsabgeordneter Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. Die Ampel-Regierung im Bund hat aber, meiner Meinung nach, z.B auch durch das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht schon deutliche Verbesserungen erreicht.