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Frage von Michael W. •

Frage an Harald Güller von Michael W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Güller,

ich bin hier in Augsburg ein Anbieter für heilpädagogische Leistungen. Das Jugendamt zum Beispiel Landratsamt Augsburg möchte mir dafür einen Stundensatz von 41,25 € vergüten. Das ist ein Stundensatz mit dem ich nicht wirtschaften kann. Der Bedarf nach heilpädagogischen Leistungen hier in meiner Region ist hoch. Leider kann ich dem nicht nachkommen aufgrund des Stundensatzes. Meine Frage dazu wie kommt es zu diesem Stundensatz und welche Möglichkeiten gibt es dies zu verändern.

Herzliche Grüße

M. W.

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Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Beim Landratsamt Augsburg habe ich mich über die Stundensätze für Anbieter von heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §35 a SGB VII erkundigt. Für staatlich anerkannte Heilpädagogen sowie für alle anderen Heilpädagogen liegt der Stundensatz bei 41,26€. Heilpädagogen mit vom Heilpädagogen-Bundesverband zertifizierter Praxis erhalten 43,01€ pro Stunde. Ich habe für Sie zum Vergleich die Entgeltsätze für Legasthenie-/Dyskalkulietherapeuten sowie für sozialpädagogische Fachkräfte im Bereich der ambulanten erzieherischen Hilfen in Erfahrung gebracht. Diese liegen aufgrund der unterschiedlichen Eingruppierung leicht über dem Entgeltsatz für Heilpädagogen. Für Legasthenie-/Dyskalkulietherapeuten liegt dieser bei 44€ pro Stunde, da in diesem Bereich teilweise Diplom-Psychologen tätig sind. Der Stundensatz für erzieherische Hilfen beträgt zumeist 47€.

Das für Sie geltende Entgelt von 41,26€ pro Stunde erscheint mir nachvollziehbar und ist meiner Einschätzung keine Vergütung, die zu Armut führt.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Güller