Hans-Jörg Müller
Hansjörg Müller
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Frage von Dr. Arnd T. . •

Frage an Hansjörg Müller von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit

Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?

Hans-Jörg Müller
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Dr. May,

wie Sie richtig erkennen: Wir wurden von unserer Regierung mit dem Drohszenario einer Überlastung des Gesundheitssystems konfrontiert, falls nicht rigide und dem Grundgesetz widersprechende Maßnahmen zur Einschränkung der persönlichen Freiheit durchgesetzt würden. Diese angedrohte Überlastung fand nicht statt, im Gegenteil, dringende chirurgische Eingriffe wurden verschoben oder auf private Kliniken verteilt, um staatliche Zulagen für die Betten-Bereitstellung zu vereinnahmen. Die zusätzliche Todesrate nur aufgrund des Aufschubs von notwendigen Eingriffen wurde m.W. nach bis jetzt nicht dokumentiert. Die Überlastung des Gesundheitswesens hätte auch nicht stattgefunden, wenn es keinen lockdown gegeben hätte, da sich sehr bald herausgestellt hat, dass Covid-19 in der Schwere einer Grippe gleichkommt (vgl. Grippe-Tote der Jahre 2017/2018) und der Begriff Pandemie noch lange keine Rückschlüsse über die Gefährlichkeit einer Erkrankung zulässt.
Das interne BMI Papier eines Whistleblowers hatte offenbart, worüber alle hinter vorgehaltener Hand munkelten: der Ausruf der Pandemie war ein Fehlalarm und ist es bis heute.
Deutschland steht EU-weit - Gott sei es gedankt - mit der medizinischen Versorgung der Bevölkerung und der Anzahl an Intensivbetten pro 100.000 Einwohnern trotz der noch in 2019 von der Bertelsmann-Stiftung ermittelten zu hohen Zahl an Kliniken sehr gut da.
Vor all diesen Hintergrundinformationen ist eine Diskussion über die Bevorzugung irgendwelcher Patientengruppen im Falle X nicht nur vollkommen unangebracht, sie ist auch in höchstem Maße unmoralisch und dient dem einzigen Zweck, die Panik in der Bevölkerung noch weiter hochzukochen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Volkswirt Hansjörg Müller, MdB