Sehr geehrter Herr Durz, die Rentenerhöhung erfolgt prozentual und gehorcht damit einer Exponentialfunktion. Können Sie sich vorstellen, ab einer bestimmten Bezugsdauer davon abzuweichen? MfG.
Hintergrund meiner Frage ist die steigende durchschnittliche Rentenbezugsdauer von mittlerweile 20 Jahren. Würde man nicht die Finanzierbarkeit der Rente fördern, wenn man z.B. ab dem 16ten Rentenbezugsjahr die Rente um einen jedes Jahr neu zu definierenden Festbetrag erhöht, und zwar ungeachtet der Höhe. Vielen Dankl für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Erhöhung der Rente wird mittels der Rentenanpassungsformel bestimmt, die die Rentenerhöhung - vereinfacht ausgedrückt - anhand der Bruttolohn- und Gehaltsentwicklung des Vorjahres bemisst.
Die Rentenerhöhung auszusetzen bzw. anders zu berechnen, nur weil eine Person bereits seit einem festzulegenden Zeitraum bereits die Rente bezieht, also älter wird, halte ich für schwierig, mitunter auch für verfassungswidrig, zumal wenn dadurch eine Einsparung und eine damit einhergehende Schlechterstellung verbunden werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz