Hansjörg Durz
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CSU
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Frage von Michael L. •

Frage an Hansjörg Durz von Michael L. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Durz,
die dringend notwendige Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags ist immer noch nicht in Sicht und die Bundestagswahl 2021 rückt näher. Deswegen wird es wichtig, möglichst schnell zu handeln, damit eine Wahlrechtsreform auch schon für die kommende Bundestagswahl greift.

Die Vorschläge, die von den Bundestagspräsidenten Lammert und Schäuble und von verschiedenen Bundestagsfraktionen gemacht wurden, wurden jeweils von anderen abgelehnt, sodass die erforderliche Mehrheit bisher nicht zustande kam.

Ich würde gerne von Ihnen wissen, was Sie zu dieser Thematik stehen und was Sie konkret unternehmen, um die Änderung des Wahlrechts noch rechtzeitig zu verwirklichen.

Mit freundlichen Grüßen
M. L.

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lidl,

vielen Dank für Ihr Schreiben über "abgeordnetenwatch.de".

Aus meiner Sicht benötigen wir zwingend eine Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestages. Ich bin aber ein strikter Gegner davon, dass hierfür die Direktwahlkreise reduziert werden. In meiner täglichen Arbeit erlebe ich, wie wichtig und notwendig der direkte Kontakt des Abgeordneten zu Bürgerinnen und Bürgern, zu Kommunen, zu Institutionen, zu Mittelständlern, zu Unternehmen usw. ist. In meinem Wahlkreis Augsburg-Land leben über 320.000 Menschen. Bei noch größeren Wahlkreisen halte ich es für immer schwieriger bis unmöglich, allen Anliegen und Problemen adäquat gerecht werden zu können.

Außerdem stehen die Abgeordneten für die Unmittelbarkeit der Wahl, die auch in unserer Verfassung klar festgelegt ist.

Die extreme Größe des Bundestags mit 709 Abgeordneten, wie wir sie in dieser Wahlperiode erleben, ist nicht das Ergebnis einer explodierenden Zahl von Direktwahlkreisen. Deren Anzahl ist mit 299 seit Jahren gleich groß. Schuld sind die komplizierten Berechnungsmodelle für die Listenmandate mit Ausgleichs- und Überhangmandaten, die den Bundestag so aufblähen.

Deswegen plädiere ich für eine Höchstgrenze, so dass der Bundestag strikt auf eine Abgeordnetenzahl festgelegt ist.
Die Zahl der Wahlkreise würde unverändert bleiben und auch jeder gewonnene Wahlkreis führt zu einem Mandat. Listen-, Ausgleichs- und Überhangmandate werden wie bisher bestimmt. Um die Höchstzahl einzuhalten, werden die Mandate bei jeder Partei entsprechend dem Wahlergebnis prozentual heruntergerechnet.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und sende viele Grüße nach Hollenbach!

Hansjörg Durz

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