Frage an Hansjörg Durz von Johanna K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Durz,
gab oder gibt es zum geplanten Ausbau des 5G-Netzes eine strategische Umwelprüfung bzw. eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Wenn ja, wo kann ich diese einsehen und wenn nein, warum nicht?
Warum erfährt die Öffentlichkeit nichts von den möglichen gesundheitlichen und umwelttechnischen Schäden, die 5G mitsich bringen kann?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
J. K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de. Wir wissen, dass es in der Bevölkerung Sorgen und Vorbehalte bezüglich des 5G Ausbaus gibt. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass wir in einen intensiven Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern treten und offen und transparent über die Entwicklungen im Mobilfunkausbau informieren. Dazu gehören selbstverständlich auch gesundheitliche Aspekte. Denn: Damit sich die Mobilfunkversorgung in Deutschland zügig verbessert, brauchen wir zwingend auch die Akzeptanz für den Ausbau aus der Bevölkerung. Darauf hat sich die Bundesregierung zuletzt im Rahmen der aktuell verabschiedeten Mobilfunkstrategie geeinigt und wird mit einer Kommunikationsstrategie künftig noch stärker und aktiv in den Dialog treten. Mit Blick auf mögliche Wirkungen und Expositionen wird es weitere entsprechende Begleitforschung geben.
Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt in Bezug auf elektromagnetische Strahlung wird gewährleistet. Schon heute gibt es entsprechende Grenzwerte, die auf europäischer Ebene festgesetzt und eingehalten werden müssen. Hierfür gibt es transparente gesetzliche Vorgaben, die auch für jedermann einsehbar sind.
So sind die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegt. Diesen Bereich bearbeiten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK).
Grundsätzlich bestehen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz – also noch einmal weit über alle im Zusammenhang mit dem Mobilfunk diskutierten Bänder hinaus – in der 26. BImSchV Grenzwerte auf Basis der entsprechenden wissenschaftsbasierten Empfehlungen, insbesondere der Leitlinien der ICNIRP. Zur Entstehung der Bewertungen und Grenzwertempfehlungen finden Sie auf der Homepage des BMU unter
https://www.bmu.de/download/grenzwerte-im-bereich-mobilfunk/
ein weiterhin aktuelles, ausführliches Hintergrundpapier. Insbesondere kommen die WHO, der wissenschaftliche Ausschuss der EU über neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCHEER) sowie die SSK (zuletzt 2011 in der Empfehlung „Biologische Gesamtschau des Mobilfunks“) nicht zu einer anderen Einschätzung als derjenigen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder bestehen. Dies gilt vom Grundsatz her auch für 5G.
Sehr geehrte Frau K., Sie können versichert sein, dass wir die Bedenken ernst nehmen und alle weiteren offenen Fragen und mögliche Risiken durch weitere Forschung begleiten werden.
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf den 8. Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drs. 19/6270), der die diesbezüglichen Vorhaben der vergangenen zwei Jahre darstellt, auswertet und einen Ausblick auf die Schwerpunkte der nächsten Jahre gibt.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen und zum besseren Verständnis beitragen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz