Frage an Hansjörg Durz von Bernd H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Durz,
in der lokalen Pressen liest man häufig Berichte die Übergriffe gegen Einsatz- und Rettungskräfte zum Thema haben. Auch in Schwimmbädern kommt es zu Verstößen gegen gesetzte Normen.
Die Täter sind teilweise in einem Alter, in welchem sie noch nicht rechtlich belangt werden können.
Im Straßenverkehr ist die Einhaltung von Regeln eine wesentliche Grundlage, da mit einem motorisierten Fahrzeug kann ein erheblicher Schaden angerichtet werden kann.
Meine Frage lautet daher: ist es möglich für Personen die bei derartigen Verstößen aktenkundig geworden sind, grundsätzlich eine MPU anzuordnen?
Eine Diskriminierung kann es nicht darstellen, da die Erwachsenen ihr „Regelverständnis“ bereits gezeigt haben und die Jugendlichen müssen vor Erwerb einer Fahrerlaubnis zeigen ob ihr soziales Verhalten wieder der Norm entspricht. Die fehlende Möglichkeit zum Erwerb einer Fahrerlaubnis bzw. der Verlust kann nach meinem Verständnis eine abschreckende Wirkung haben.
Erholsame Sommerpause!
Mit freundlichen Grüßen
B. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.de.
Die Zahl von Übergriffen auf Einsatz- und Rettungskräfte hat zugenommen. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag bereits im April 2017 das "Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" verabschiedet. Mit dem Gesetz wurden neue Straftatbestände eingeführt, die unsere Sicherheits- und Rettungskräfte besser schützen. So drohen bei tätlichen Angriffen auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte bis zu fünf Jahren Haft. Mit dem Gesetz werden jetzt auch hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste geschützt. Weiterhin wurde ein zusätzlicher Straftatbestand bei der "Behinderung von hilfeleistenden Personen" eingeführt. Wer etwa durch Gaffen an einer Unfallstelle oder Blockieren der Rettungsgasse auf der Autobahn die Versorgung von Verunglückten erschwert, muss mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
Es ist unerlässlich, dass wir diejenigen, die oft unter dem Einsatz des eigenen Lebens andere Leben retten, bestmöglich unterstützen. Insofern ist mit der Einführung dieser empfindlichen Strafen ein richtiger Schritt vollzogen worden.
Was Ihren Vorschlag bezüglich der Anordnung einer MPU bei Gesetzesverstößen angeht, so ist zu bedenken, dass eine MPU rechtlich ja nur für denjenigen angeordnet werden dann, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Für Minderjährige ohne Führerschein kann dies also nicht zur Anwendung kommen. Sicherlich kann und muss über Verschärfungen im Jugendstrafrecht gesprochen werden. Wichtig ist, dass auch hier der bestehende Rechtsrahmen konsequent ausgeschöpft wird. Dies ist beispielsweise auch über beschleunigte Verfahren zu erreichen. Dies auch vor dem Hintergrund der Signalwirkung, denn: wer erlebt, dass er trotz seiner Minderjährigkeit mit empfindlichen Strafen rechnen muss, wird unter Umständen von Verstößen gegen geltendes Rechts- und Gesellschafsnormen absehen. Vor allem aber kann auch unsere Zivilgesellschaft, die bei Vorfällen, wie eben Übergriffen an öffentlichen Plätzen, durch konsequentes Handeln, einen wichtigen Beitrag leisten. Hier darf es keine falsche Toleranz oder Akzeptanz für solches Verhalten geben. Daher verdienen insbesondere auch ehrenamtliche Helfer unsere Hilfe, Respekt und besondere Anerkennung.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz