Frage an Hansjörg Durz von Stefan F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Durz,
mich würde die Stellung von Ihnen und Ihrer Partei zum Thema Masernschutzgesetz (=Impfpflicht) interessieren. Werden Sie diesem Gesetz im Bundestag zustimmen, auch mit dem Wissen, dass seitens zahlreicher Experten erhebliche Zweifel aus medizinisch-wissenschaftlicher als auch rechtlicher Sicht angemeldet wurden? Für einen gut recherchierten, neutralen Einstieg ins Thema sei Ihnen die Lektüre dieses Artikels empfohlen: http://impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/272-die-trumpisierung-der-impfdiskussion.html
Ich hoffe, dass Sie und Ihre Partei sich die Zeit nehmen werden, auch einmal die Argumente, die Ihnen das BMG verschweigt, anzusehen. Ein kurzer Auszug:
- Die Anzahl der Masernerkrankungen ist nicht gestiegen, sie unterliegt natürlichen Schwankungen (siehe RKI-Zahlen). Ein so massiver Eingriff in die Grundrechte mehrerer Zielgruppen (Kinder, Eltern, Ärzte, Lehrer, Erzieher, Pfleger, etc.) ist daher unverhältnismäßig.
- Experten bspw. der STIKO, des RKI, der DEGAM, DGPS, DGAUM sprechen sich vermutlich nicht ohne Grund gegen eine Impfpflicht aus. Die Theologen, Rechtswissenschaftler und Mediziner des Deutschen Ethikrates sind ebenfalls gegen eine (gesetzliche) Impfpflicht.
- Es gibt in Deutschland keinen Einzelimpfstoff gegen Masern. Eine De-Facto-Impfpflicht für Masern und Röteln (und was da noch so kommen mag) ist erst recht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
- In unseren europäischen Nachbarländern gibt es trotz eingeführter Impfpflicht teilweise mehr Erkrankungsfälle. Eine höhere Impfquote scheint nicht mit der Erkrankungsrate zu korrelieren. Die Impfquote in Deutschland ist mit 97,1% bei der Schuleingangsuntersuchung bereits sehr hoch. Mehr als die Hälfte der Masernerkrankungen trifft junge Erwachsene (über 18 Jahre). Diese würden durch das Gesetz nicht erfasst.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Schöne Grüße
Stefan Fritz
Sehr geehrter Herr F.,
gerne möchte ich heute nochmal auf Ihr Schreiben zum Masernschutzgesetzt zurückkommen.
Ich erhalte zu der aktuellen Diskussion sehr viele Zuschriften. Da ich meine grundlegende Überzeugung bereits in anderen Antwortschreiben auf abgeordnetenwatch.de ausführlich dargelegt habe, möchte ich gerne direkt auf Ihre Argumente zu sprechen kommen.
Sie beschreiben richtig, dass die Anzahl der Masernerkrankungen in den vergangenen Jahren gesunken ist, wenngleich es bei dem Rückgang der Maserninfektionen nicht unerhebliche regionale Unterschiede gibt. Trotz des Rückgangs der Maserinfektion im Jahresmittel gibt es lokale (statistische) Maxima. Die Ausschläge in der Statistik lassen sich durch das sehr hohe Infektionspotenzial der Masernviren erklären. Bei einem Masern-Ausbruch 2015 gab es bundesweit drei Todesfälle. Es geht also tatsächlich weniger darum, wie viele Fälle wir momentan haben, sondern auch darum, wie viele Fälle es geben kann, wenn die Durchimpfung schlecht ist.
Seit 2005 wird dem Robert Koch-Institut (RKI) jährlich eine zum Teil erheblich schwankende Anzahl von Masernfällen aufgrund unterschiedlich großer lokaler Ausbrüche übermittelt. Die Anzahl der übermittelten Masernfälle stagniert auf einem Niveau, das deutlich über den Eliminationszielen der WHO (< 1 Fall pro 1 Mio. Einwohner) liegt.
Der bereits erwähnte Rückgang der Infektionen ist vor allem mit dem Anstieg der Impfquote zu erklären und stützt das Argument, möglichst alle Kinder durch eine Impfung zu schützen. Jedoch stagniert die Impfquote für die zweite Impfung bereits seit 2011 zwischen 92% und 93% - trotz massiver Aufklärungskampagnen und der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita.
Kritisch bleibt die von Ihnen erwähnte Impfquote bei Erwachsenen. Auch das RKI spricht von „verbesserungswürdigen Impfquoten“ und spricht sich nicht gegen eine Impfpflicht aus.
Es ist weiterhin richtig, dass es in Deutschland einen zugelassenen Kombinationsimpfstoff gibt, der jedoch wissenschaftlich besser erforscht ist als die Einfachimpfstoffe, die beispielsweise in Russland genutzt werden. Die von Ihnen erwähnten rechtlichen Implikationen entsprechen nicht den wissenschaftlichen Einschätzungen deutscher Rechtsexperten. Der Deutsche Ethikrat nimmt hierzu deutlich Stellung. Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist. (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris).
Es gibt durchaus eine positive Korrelation von hoher Impfquote und einem Rückgang der Maserninfektionen, jedoch ist das Infektionspotenzial auch an andere Faktoren gebunden. So spielte in den letzten Jahren beispielsweise auch die Zuwanderung in diesem Zusammenhang eine nicht unerhebliche Rolle. Darüber hinaus tritt die Herdenimmunität aufgrund der schrittweisen Umsetzung erst nach einem gewissen zeitlichen Abstand ein. Lokale Epidemien sind also auch trotz einer gestiegenen Impfquote möglich. Gerade dies stützt aber das Argument einer schnellen und erfolgreichen Umsetzung der Impfnachweispflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz