Frage an Hansjörg Durz von Tim Y. bezüglich Recht
Hallo Herr Durz,
Ihr Parteikollege Horst Seehofer denkt zur Zeit öffentlich über das Verbot der Ende-zu-Ende Verschlüsselung für Messenger wie WhatsApp oder Telegram nach. Dabei hat die Regierung 2014 in der digitalen Agenda formuliert, Deutschland zum "Verschlüsselungsstandort Nr. 1 auf der Welt" machen zu wollen.
Wo würden Ihrer Meinung nach die Vorzüge eines solchen Verbots für die Bevölkerung liegen?
Sehr geehrter Herr Youis,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de. Bezüglich Ihrer Frage, kann ich Ihnen folgende Antwort geben:
"Going Dark" ist eine Realität, für die wir geeignete Lösungen finden müssen. In allen Bereichen der schweren Kriminalität ist verschlüsselte Kommunikation der Tatverdächtigen Alltag und allgegenwärtig. Mit wenigen Klicks können die Täter ihre Kommunikation fast vollständig abschirmen. Das ist die Lage, mit der sich unsere Polizei konfrontiert sieht.
Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Haltung zum Thema Verschlüsselung in den Eckpunkten der deutschen Kryptopolitik (Kabinettbeschluss vom 2. Juni 1999) festgelegt. Die Bundesregierung hält an den als "Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung" bekannten Säulen der deutschen Kryptopolitik fest. Die Kryptoeckpunkte sehen aber auch vor, dass die Freiheit zum Einsatz von Verschlüsselung mit den unabweisbaren Bedürfnissen der Sicherheitsbehörden in Einklang gebracht wird.
Wir wollen weiterhin keine "Hintertüren" oder Verschlüsselungsverbote. Gleichwohl benötigen wir einen klaren und technikneutralen Ansatz, der eine Lösung für das "Going dark"-Problem aufzeigt. Dabei müssen die Sicherheitsinteressen von Verbrauchern und Unternehmen gewahrt bleiben. Deshalb wollen wir den Providern die Entscheidung überlassen, wie sie verschlüsselte Kommunikation als Regelfall und staatlichen Zugriff auf die Kommunikationsinhalte als gesetzlich geregelte Ausnahme für ihre Nutzer gewährleisten - es sei denn, dies ist für die Provider unmöglich.
Die Provider kennen ihre Produkte am besten und wissen, wie sie beides mit der größtmöglichen Sicherheit gewährleisten können. Zur konkreten technischen Umsetzung gibt es Studien, die z.T. auch offen im Internet verfügbar sind. Die Studien zeigen, dass die technische Möglichkeit einer Umsetzung besteht. Wir machen uns keine konkrete Variante zu Eigen, sondern wollen die Entscheidung über das "wie" den Providern überlassen.
Einen Gesetzesentwurf gibt es hierzu - anders als in der Presse berichtet - bisher noch nicht. Wir stehen noch am Anfang einer Lösungsfindung, die wir gemeinsam und im Dialog angehen müssen.
Sie sehen, dass die Problematik vielschichtig und vor allem mit großen technischen Herausforderungen verbunden ist, die es im Sinne der inneren Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung und dem Verbraucherschutz in Einklang zu bringen gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz, MdB