Frage an Hansjörg Durz von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Durz,
vielen Dank für Ihre Antwort zum Thema Rückgriff auf das Einkommen von erwachsenen Kindern pflegebedürftiger Eltern vom 26.01.2019.
In unserem langjährigen Fall geht es beim Elternunterhalt um die Eingliederungshilfe für Behinderte (stationäre Versorgung) und nicht um die Hilfe zur Pflege.
In der jetzigen Form der Eingliederungshilfe erfolgt der volle Rückgriff, in Form des Elternunterhalts, auf die erwachsenen Kinder der behinderten erwachsenen Eltern. Auf die Eltern von erwachsenen behinderten Kindern erfolgt, unabhängig von Einkommen und Vermögen, bis auf einen niedrigen Pauschalbetrag, kein Rückgriff.
Deshalb meine Frage: „Wird die geplante Gesetzesänderung mit der 100.000 Euro Grenze die Eingliederungshilfe mit einbeziehen oder ist zumindest eine Regelung für die Kinder von erwachsenen behinderten Eltern, analog der oben beschriebenen Regelung für die Eltern von erwachsenen behinderten Kindern, geplant?“.
Bitte dazu um Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Pfefferer
Sehr geehrter Herr P.,
ich stehe bezüglicher Ihres Anliegens mit dem Kollegen Stephan Stracke in Kontakt. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden. Für weitere Rückmeldung und Korrespondenz möchte ich Sie bitten, sich direkt an mich bzw. mein Büro zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
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Sandra Balz, M.A. (wiss. Mitarbeiterin)
Büro Hansjörg Durz, MdB