Frage an Hansjörg Durz von Ulrich P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Durz,
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart "Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden". Als eine seit 13 Jahren durch die indirekte Schwiegerkindhaftung betroffene Familie haben wir sehr große Hoffnungen in die zügige Umsetzung dieser Vereinbarung und der Abschaffung damit verbundener Ungerechtigkeiten gesetzt. Dieser Punkt war zunächst ein Wahlversprechen der CSU/CDU, jetzt ist er auch ein fester Bestandteiles des Koalitionsvertrages. Bis wann wird diese Vereinbarung umgesetzt? Wurde schon an einem entsprechenden Gesetzentwurf gearbeitet? Ich bitte Sie dazu um eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Pfefferer
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de zum Thema "Elternunterhalt".
Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass die CSU auf Ihrer diesjährigen Klausurtagung in Seeon die Forderung mit einer Umsetzungsfrist bis Mitte 2019 erneuert hat (vgl. unten stehenden Beschlusstext ).
"Wir wollen mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Wer die Pflege eines Angehörigen übernimmt, leistet auch einen großen Dienst an unserer ganzen Gesellschaft.
Dabei sind pflegende Angehörige oftmals ganz besonderen Belastungen ausgesetzt und müssen in vielen Fällen ihre eigene berufliche Entwicklung sowie ihr Privatleben zurückstellen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass künftig auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000Euro im Jahr für Pflegeleistungen zurückgegriffen werden darf. Diese Regelung wollen wir bis Mitte 2019 umsetzen. Außerdem werden wir in diesem Jahr die Angebote in der
Kurzzeit- und Verhinderungspflege deutlich verbessern. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz haben wir bereits den Berufsalltag der Pflegekräfte verbessert und somit ebenfalls mehr Unterstützung für pflegende Angehörige geschaffen."
Nun liegt es am Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, die gesetzliche Grundlage hierfür zu schaffen. Bislang sind aus seinem Haus jedoch noch keine Vorschläge erfolgt. Sie können versichert sein, dass insbesondere die CSU auch weiterhin auf eine schnelle Umsetzung drängen wird. Ich bedauere, dass ich Ihnen an dieser Stelle noch keine andere Antwort geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz, MdB