Frage an Hansjörg Durz von Bernd H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Durz,
in der CDU gibt es Überlegungen der "Deutschen Umwelthilfe" die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezüglich der Fristsetzung der EU-Kommission in Sachen Grenzwerte für neue Fahrzeuge beschert der DUH voraussichtlich erneut wieder viele Klagemöglichkeiten. Wäre es grundsätzlich nicht sinnvoll das Geschäftsmodell von Abmahnvereinen dadurch einzuschränken, dass der an den jeweiligen Abmahner zu zahlende Betrag 50€ nicht überschreiten darf und ihm bzw. Dritten die Inrechnungstellung weiterer Geldbeträge nicht gestattet wird. Die Festsetzung weiterer Gebühren/Zahlungen des Abgemahnten sollte von den zuständigen Behörden erfolgen und diese würden in die Staatskasse fließen. Dann könnte meines Erachtens auch die Gemeinnützigkeit erhalten bleiben.
Schöne Feiertage und ein gutes Jahr 2019.
Mit freundlichen Grüßen
B. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Mail auf Abgeordnetenwatch.de zum Thema Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe. Ihren Vorschlag gebe ich gerne an die zuständigen Fachpolitiker in meiner Fraktion weiter. Auch Ihnen wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2019.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz, MdB