Frage an Hansjörg Durz von Bernd M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Durz,
was werden Sie unternehmen, um abgelehnte Asylbewerber möglichst schnell aus Augsburg abzuschieben, damit die, die anerkannt sind, hier besser integriert werden können? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf meinem Profil bei abgeordnetenwatch.de. Als CSU setzen wir uns schon lange für eine klare Differenzierung ein. Einerseits gilt: Für uns stehen Humanität und Hilfe für Menschen, die wirklich schutzbedürftig sind, immer an erster Stelle. Menschen, die eine Bleibeperspektive bei uns haben, wollen wir bestmöglich in unsere Gesellschaft integrieren. Im Gegenzug verlangen wir von ihnen Integrationsbereitschaft.
Andererseits: Wem kein Bleiberecht zugebilligt wird, der muss das Land verlassen. Abgelehnte Asylbewerber müssen so rasch wie möglich in ihre Heimatstaaten zurückkehren. Rückführungen müssen dabei bundesweit koordiniert und vollzogen werden. Rückführungen dürfen nicht daran scheitern, dass Herkunftsstaaten sich weigern, ihre Landsleute zurückzunehmen. Unser Ansatz ist, rücknahmewillige Staaten zu unterstützen und Anreize zur Rücknahme zu schaffen. Wer bei der Rückübernahme kooperiert, erhält beispielsweise Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für Projekte, die vor Ort Bleibeperspektiven schaffen. Außerdem muss die Liste der sicheren Herkunftsstaaten dringend erweitert werden. Dieser längst überfällige Schritt darf nicht länger an der Blockade von Rot-Grün in Sachen Maghreb-Staaten scheitern.
Dass wir es beim Thema Rückführungen ernst meinen, hat die CSU in diesem Jahr unter Beweis gestellt. Mit dem von uns initiierten Gesetz zur Verschärfung von Asyl- und Aufenthaltsrecht wurde ein wichtiger Prozess zur Durchsetzung der Ausreisepflicht in Gang gesetzt und damit eine wichtige Forderung unserer Klausurtagung in Kloster Seeon Anfang des Jahres umgesetzt. Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht trägt klar die Handschrift der CSU. Damit wurde die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und die Überwachung von Gefährdern bereits erheblich erleichtert. Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat und falsche Angaben über seine Identität macht oder seine Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verweigert, muss mittlerweile mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wurde zudem auf zehn Tage verlängert. Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige „Gefährder", denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, wurde zudem erleichtert. Diese können nun auch per elektronischer Fußfessel überwacht werden. Daneben bekam das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die dringend benötigte Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären. Der Behörde wurde auch erlaubt, Daten aus medizinischen Attesten bei besonderen Gefahrensituationen weiterzugeben.
Es ist an den Bundesländern, von diesen Kompetenzen nun auch Gebrauch zu machen.
Sehr geehrter Herr M., wir wollen Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung fliehen, schützen. Wer sich darauf nicht berufen kann, wird kein Bleiberecht erhalten und zurückgeführt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz, MdB