Frage an Hansjörg Durz von Elisa F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gleichstellung / Gleichbehandlung der Versicherten der "Deutschen Rentenversicherung" von Bund und Ländern (z.B. Schwaben, Hessen, usw.) im Bezug auf Rehabilitationsmaßnahmen
Die "Deutsche Rentenversicherung Bund" in Berlin bietet als Nachsorge-Programm für die Versicherten nur "Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)" an.
Wenn sich aber der Versicherte z.B. in der Zuständigkeit der "Deutschen Rentenversicherung Schwaben" befindet, dann kann er auch das hochwertigere Nachsorge-Programm "Adipositas-Reha-Nachsorgeprogramm (SATT) zusätzlich nutzen.
Der Arbeitnehmer kann nicht entscheiden, welche der vielen "Deutschen Renterversicherungen" für ihn zuständig ist, denn der Arbeitgeber bestimmt, in welcher "Deutschen Rentenversicherungen" er eintritt.
Hier liegt eine Ungleichbehandlung der Rentenversicherten vor! Diese Benachteiligung ist abzustellen! Die Rentenversicherungsbeiträge (welche auch die Rehabilitation enthalten) sind für alle Rentenversicherten gleich hoch, deshalb muss auch die gleiche Leistung bei den einzelnen Stellen (Bund, Hessen, Schwaben) zur Verfügung gestellt und abrufbar für alle Rentenversicherten sein!
Es gilt nach wie vor das Recht auf Gleichbehandlung in der Rentenversicherung!
Wie genau beabsichtigen Sie bzw. Ihre Partei, diese Ungleichbehandlung abzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
E. F.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihr Frage auf meinem Profil bei Abgeordnentenwatch.de.
Vor zehn Jahren ist die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Zum 1. Oktober 2005 wurden mit der umfassenden Reform die bis dahin bestehenden Organisationsstrukturen in der Rentenversicherung grundlegend verändert. Die seinerzeit bestehende Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung wurde beendet. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVAen), die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt, die Seekasse sowie der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) wurden unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung zusammengeschlossen.
Mit der Organisationsreform wurden unter dem Namen „Deutsche Rentenversicherung“ aus 27 Institutionen vierzehn Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund, der zudem die Wahrnehmung der Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für die Rentenversicherung übertragen wurde. Zusammen betreuen sie heute rund 53 Millionen Versicherte und 21 Millionen Rentner.
Der Wandel in der Arbeitswelt und die damit verbundene Verschiebung des Anteils an Versicherten bei den Rentenversicherungsträgern waren 2005 Anlass, die bisherige Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte in der Rentenversicherung zu beenden. Die Versicherten werden nach festen Quoten zu 55 Prozent den regionalen Rentenversicherungsträgern, zu 40 Prozent der Deutschen Rentenversicherung Bund und zu fünf Prozent der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeordnet.
Durch die Nutzung von Synergieeffekten im organisatorischen Aufbau der Rentenversicherung, eine Intensivierung der Kooperation zwischen den Rentenversicherungsträgern und die Einführung moderner Steuerungsinstrumente hat die Rentenversicherung die bis zum Jahr 2010 angestrebten Einsparungen bei den Verwaltungskosten in Höhe von rund 380 Millionen Euro erfüllt. Auch danach gab und gibt es eine wirksame Begrenzung der Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten beliefen sich 2014 auf nur 1,4 Prozent des Haushaltsvolumens.
Die Vereinheitlichung der Leistungen und Arbeitsweise ist Ziel dieser Reform. Dennoch kommt es vor, dass es auch heute innerhalb der Trägerschaften zu unterschiedlicher Handhabungen der Leistungen kommt. Um aber auch hier eine weitgehende Harmonisierung zu erreichen, gibt es trägerübergreifende Arbeitsgruppen. Hier werden für die unterschiedlichen Leistungsbereiche gemeinsame Konzepte erarbeitet, um eben für alle Versicherungsnehmer ein gleiches Leistungsspektrum zu erreichen - dies gilt auch für die von Ihnen angesprochenen Nachsorgeprogramme. Aufgrund der komplexen Strukturen ist der Reformprozess der Organisationsstrukturen noch nicht in allen Bereichen komplett abgeschlossen. Daher kann es zu den von Ihnen beschriebenen Ungleichheiten im Leistungsspektrum der Träger kommen. Langfristig aber gilt: gleiche Leistung für alle Versicherten.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz