Frage an Hansjörg Durz von Alfred B. bezüglich Finanzen
Herr Abgeordneter,
werden Sie gegen die Privatisierung der Autobahnen sein?
Mit freundlichem Gruß
Alfred böttger
Sehr geehrter Herr Böttger,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.de. Gerne möchte ich Ihre Frage bezüglich der Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft beantworten. Die Gründung der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ist ein zentraler Bestandteil der geplanten Grundgesetzänderung, die der Deutsche Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche auf den Weg bringen wird. Das Gesetzespaket aus dem BMVI umfasst neben der Änderung des Grundgesetzes die Gesetze zur Errichtung der Gesellschaft, zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes sowie zu Übergangsregelungen.
Das Vorhaben ist eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte: Die Infrastrukturgesellschaft soll künftig die bisher durch 16 Länder im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zum Planen, Bauen und Betreiben der Autobahnen übernehmen. Das dahinter stehende Ziel lautet: Schneller planen, direkt finanzieren, mehr bauen.
Eine Privatisierung war und ist dabei nicht vorgesehen. Insofern steht eine Zustimmung für eine Privatisierung auch nicht zur Debatte. Die Autobahnen bleiben im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das gilt auch für die als GmbH privat-rechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft. Beides wurde im letzten Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vom 29. März 2017 nochmals per Beschluss ausdrücklich festgeschrieben. Die Autobahngesellschaft wird in unveräußerlichem Alleineigentum des Bundes stehen. Eine Privatisierung ist ausgeschlossen. Sehr wohl soll die Gesellschaft aber die Möglichkeit haben, für einzelne Projekte im Rahmen der Wirtschaftlichkeit ÖPP-Verträge zu vergeben und Investoren daran zu beteiligen, so wie es auch heute beim Bau von Fernstraßen möglich ist. ÖPP im Gesamtnetz und bei Teilnetzen ist dagegen ausgeschlossen.
Das Ziel ist eine Infrastrukturgesellschaft, die ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrnimmt. Die Rechtsform der GmbH bietet auf der einen Seite die Möglichkeit der engen Steuerung der Gesellschaft durch den Bund. Die im Gesetzespaket vorgesehene Eigenverantwortlichkeit ist auf der anderen Seite Garant für Effizienzsteigerungen und setzt für die verantwortlichen Organe der Gesellschaft Anreize zur schnellen und wirtschaftlichen Umsetzung der vom Parlament mit den Ausbaugesetzen vorgegebenen Neu- und Ausbaumaßnahmen. Zudem wird der Deutsche Bundestag bei der Gründung wie auch der Kontrolle der Gesellschaft eng eingebunden werden.
Sehr geehrter Herr Böttger, ich hoffe, dass ich Ihre Frage mit meinen Ausführungen hinreichend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz, MdB
Sehr geehrter Herr Böttger,
vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch.de. Gerne möchte ich Ihre Frage bezüglich der Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft beantworten. Die Gründung der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ist ein zentraler Bestandteil der geplanten Grundgesetzänderung, die der Deutsche Bundestag voraussichtlich in der kommenden Woche auf den Weg bringen wird. Das Gesetzespaket aus dem BMVI umfasst neben der Änderung des Grundgesetzes die Gesetze zur Errichtung der Gesellschaft, zur Errichtung eines Fernstraßen-Bundesamtes sowie zu Übergangsregelungen.
Das Vorhaben ist eine der größten infrastrukturpolitischen Reformen der vergangenen Jahrzehnte: Die Infrastrukturgesellschaft soll künftig die bisher durch 16 Länder im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zum Planen, Bauen und Betreiben der Autobahnen übernehmen. Das dahinter stehende Ziel lautet: Schneller planen, direkt finanzieren, mehr bauen.
Eine Privatisierung war und ist dabei nicht vorgesehen. Insofern steht eine Zustimmung für eine Privatisierung auch nicht zur Debatte. Die Autobahnen bleiben im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das gilt auch für die als GmbH privat-rechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft. Beides wurde im letzten Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD vom 29. März 2017 nochmals per Beschluss ausdrücklich festgeschrieben. Die Autobahngesellschaft wird in unveräußerlichem Alleineigentum des Bundes stehen. Eine Privatisierung ist ausgeschlossen. Sehr wohl soll die Gesellschaft aber die Möglichkeit haben, für einzelne Projekte im Rahmen der Wirtschaftlichkeit ÖPP-Verträge zu vergeben und Investoren daran zu beteiligen, so wie es auch heute beim Bau von Fernstraßen möglich ist. ÖPP im Gesamtnetz und bei Teilnetzen ist dagegen ausgeschlossen.
Das Ziel ist eine Infrastrukturgesellschaft, die ihre Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrnimmt. Die Rechtsform der GmbH bietet auf der einen Seite die Möglichkeit der engen Steuerung der Gesellschaft durch den Bund. Die im Gesetzespaket vorgesehene Eigenverantwortlichkeit ist auf der anderen Seite Garant für Effizienzsteigerungen und setzt für die verantwortlichen Organe der Gesellschaft Anreize zur schnellen und wirtschaftlichen Umsetzung der vom Parlament mit den Ausbaugesetzen vorgegebenen Neu- und Ausbaumaßnahmen. Zudem wird der Deutsche Bundestag bei der Gründung wie auch der Kontrolle der Gesellschaft eng eingebunden werden.
Sehr geehrter Herr Böttger, ich hoffe, dass ich Ihre Frage mit meinen Ausführungen hinreichend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz, MdB