Hansjörg Durz
Hansjörg Durz
CSU
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Frage von Peter S. •

Frage an Hansjörg Durz von Peter S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geeherter Herr Durz,

Als interessierter Bürger würde ich gerne Ihrer meinung zu dem Cannabiskontrollgestzes entwurf der Grünen wissen ?

Bitte um baldige Antwort

Mfg

Steiner

Hansjörg Durz
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Steiner,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich meiner Meinung zum Cannabiskontrollgesetzentwurf der Grünen. Gerne will ich Ihnen meine Position dazu schildern.
Ich habe bei diesem Thema vor allem die Gesundheit der Menschen in unserem Land im Blick und lehne den Entwurf daher ab. Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedeutet faktisch eine Legalisierung von Cannabis und steht damit in direktem Widerspruch zu den Zielen des Verbraucherschutzes und sie beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit unserer Präventionspolitik. Bei der rechtlichen Einstufung müssen wir die gesundheitlichen Risiken und Langzeitfolgen des Konsums aller Gruppen beobachten. Das heißt, wir müssen abhängige Konsumenten und Jugendliche und die für sie bestehenden Risiken besonders im Blick haben. Junge Menschen wollen Grenzen ausloten, sie brauchen aber auch Grenzen. Je jünger ein Cannabiskonsument ist, desto größer sind die Risiken für ihn.
Unsere Drogenpolitik in Deutschland fußt deshalb auf vier Säulen: Prävention, Beratung und Hilfe, Schadensminimierung bzw. -reduzierung und Strafverfolgung. Unser eigenes Suchthilfesystem kann sich sehen lassen und ist effizient.
Der Gesetzentwurf wäre ein Widerspruch zum Suchthilfesystem und meiner Ansicht nach ein Experiment mit ungewissem Ausgang und nicht einschätzbarem Risiko. Durch die Legalisierung der zu Recht illegalen Droge Cannabis würde ein zusätzliches gesundheitliches Risiko für die Menschen in Deutschland geschaffen. Tabus würden gebrochen und die mit dem Konsum verbundenen Risiken verharmlost werden. Auch die Menge, die das Gesetz vorsieht, birgt ein nicht einschätzbares Risiko: 30 Gramm Cannabis pro Einkauf, das ist genug für bis zu 120 Joints. Im Gesetzentwurf ist auch kein Limit für einen Tag, einen Monat oder ein Jahr festgelegt.
Es gibt außerdem drängende Gesundheitsfragen, die durch Ihren Gesetzentwurf trotz detaillierter Regelungen nicht beantwortet werden. Wir brauchen weitere Daten über die sozialen Folgen eines frühen Cannabiskonsums, zum Beispiel über Schul- und Ausbildungsabbrüche, über Jugendliche, die Jahre auf ihrem Lebensweg verlieren und in ihrer Entwicklung schwer und dauerhaft beeinträchtigt sind. Zu möglichen negativen Auswirkungen regelmäßigen Cannabis-Konsums zählen Entwicklungsverzögerungen sowie psychische und körperliche Abhängigkeit. Die Denk- und Merkfähigkeit leiden. Dauerhafte Schäden des Gehirns sind nicht auszuschließen, auch nicht nach einer Abstinenz. Zudem besteht das Risiko, dass psychische Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden.
Eine Zustimmung zum Gesetzesentwurf würde auch negative Konsequenzen auf internationaler Ebene bedeuten. Hier hat Deutschland den UN-Drogenkonventionen zugestimmt. Gemeinsam mit 183 anderen Nationen wurden diese Konventionen 1961, 1971 und 1988 unterschrieben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt nun, dass wir aus diesen Einheitsabkommen austreten. Wir werden unseren internationalen Ruf, unsere Verlässlichkeit und unsere Glaubwürdigkeit hier nicht aufs Spiel setzen. Für eine Oppositionspartei ist es einfach, eine solche Forderung aufzustellen, als Regierung muss man aber Verantwortung übernehmen.
In der Konvention von 1961 steht: Cannabis für den Freizeitkonsum ist illegal. Das heißt, dass es für medizinische und wissenschaftliche Zwecke Spielraum gibt. Diesen Spielraum nutzen wir. Die Union wird demnächst den Entwurf eines Gesetzes vorlegen, das mehr Patienten, die chronisch schwer erkrankt sind, den Zugang zu Cannabisarzneimitteln erleichtern soll.

Mit freundlichen Grüßen,
Hansjörg Durz

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