Frage an Hansjörg Durz von Peter M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Hr. Durz,
wie ist der Stand der Dinge zu dem Thema "Abschaffung des Routerzwangs" gemäß Ihrem Koalitionsvertrag.
Mein Kabelprovider verweigert die Herausgabe der Zugangsdaten und schränkt so meinen Internetzugang durch die Abschaltung wichtiger Konfigurationseinstellungen im Router stark ein. Der Router ist vom Provider gemietet. Hier sind die Zugangsdaten fest eingespeichert.
Ein Austausch gegen einen eigenen Router ist nicht möglich. Fehlende Zugangsdaten und technische Maßnahmen des Providers machen dies unmöglich.
Auch kann ich meinen Voip-Anbieter nicht wechseln. Dies Widerspricht meiner Auffassung auch der EU Dienstleistungsrichtlinie.
Zitat:"Freier Dienstleistungsverkehr: Gewerbetreibenden, Kaufleuten, Selbstständigen in Handwerk oder freien Berufen aus einem EU-Land ist es erlaubt, in jedem Staat des Binnenmarktes ihre Leistungen anzubieten, auch ohne sich dort niederzulassen (Art. 56 bis 62 AEUV). Die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123 regelt die Einzelheiten und vereinfacht die nötigen Verfahren."
So muß es mir möglich sein einen VOIP Anbieter z. B. aus Frankreich zu wählen.
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage auf meinem Profil bei abgeordnetenwatch.de. Sie sprechen mit Ihrer Schilderung einen aus meiner Sicht für Verbraucherinnen und Verbraucher äußerst ärgerlichen Sachverhalt an. Gerne nehme ich dazu Stellung.
In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD folgendes verabredet: „Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer müssen die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen.“
Um die „freie Routerwahl“ künftig zu gewährleisten, bedarf es gesetzlicher Änderungen. Dabei ist zu erreichen, dass Kunden in der Entscheidung freigestellt sind, von welchem Hersteller sie ihre Geräte beziehen. Entsprechend müsste der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt ausgestaltet werden. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wäre durch diese Neuregelung die Möglichkeit eröffnet, eigene Telekommunikationsendeinrichtungen unmittelbar am Netzabschlusspunkt anzuschließen und zu betreiben.
Sehr geehrter Herr Müller, ich stehe in dieser Angelegenheit in engem Kontakt mit dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ein Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Arbeit. Ich bin zuversichtlich, dass eine Lösung zeitnah erfolgt.
Zu den VOIP-Anbietern kann ich auf Grundlage der von Ihnen geschilderten Situation keine Stellung beziehen. Gerne können Sie mir aber ausführlichere Informationen unter der Adresse hansjoerg.durz@bundestag.de zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz