Frage an Hansjörg Durz von Lud A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Durz,
Ihre ausschweifende aber wenig konkrete Antwort zu einer sehr konkreten Frage, ob Sie als zukünftiger aus Steuergeldern besoldeter "Berufspolitiker" dafür eintreten, dass nicht ein und die selbe Person
- zuerst amtlich verbindlich und nicht nachprüfbar festlegen kann, welche Arbeiten angeblich nötig sind, um diese Arbeiten
- dann anschließend gewerblich in Gewinnerzielungsabsicht auszuführen,
lässt für mich erkennen, dass Sie offenbar weiterhin entgegen den EU-Vorgaben den angestammten Bezirksschornsteinfegern ihre längst nicht mehr zeitgemäße Sonderrechte gegenüber den Bürgern einräumen wollen, wie dies auch die offenkundige Einschränkung ("grundsätzlich" ... mehr Wettbewerb) erkennen lässt.
Besonders problematisch halte ich Ihre Aussage, dass eine Wartung durch einen Heizungsfachbetrieb nicht genügen solle, da diese Betriebe und ihre Beschäftigten in Ihren Augen offenbar nicht hinreichend qualifiziert seien. (... ersetzt nicht ... durch eine qualifizierte Person").
Aus langjähriger leidvoller Erfahrung mit dem hiesigen "Bezirks-Meister", dem die Aufsichtsbehörde u. a. bescheinigte, dass sein Prüfprotokoll lediglich "weitgehend richtig" gewesen sei, lässt ernsthaft zweifeln, ob alle bisherigen Bezirksmeister mit ausreichender Qualifikation ausgestattet sind.
Ein Handwerksbetrieb steht im Wettbewerb und muss schon deshalb Qualität abliefern, die amtlichen Kaminfeger sind weiterhin offenbar auch von Ihnen protegierte Monopolisten, die faktisch kaum einer Kontrolle unterliegen.
Frage: Wissen Sie eigentlich, dass der neue "bevollmächtigte Bezirkskaminkehrer" in amtlicher Funktion überhaupt keine Messungen mehr durchführt? - Ihre Antwort klingt da deutlich missverständlich, um nicht zu sagen unwissend. Sind Sie möglicherweise bereits auf einen dieser "alten Hasen" hereingefallen, der glaubhaft versichert, die Messung - gegen "Gebühr" durchführen zu müssen?
Sehr geehrter Herr Appel,
in Ihrer Frage vom 1. September 2013 auf abgeordnetenwatch.de schreiben Sie von „langjähriger leidvoller Erfahrung“ und schildern einen Fall, mit welchem die Aufsichtsbehörde ganz offensichtlich bereits befasst war.
Obgleich ich selbst schon häufig mit dem Bezirkskaminkehrermeister zu tun hatte, sind mir solche Erfahrungen nicht bekannt. Ich würde mir aber gerne Ihren individuellen Fall ansehen, um der Problematik nachzugehen. Deshalb schlage ich vor, dass wir uns - zumal Sie im Wahlkreis wohnen - zu einem persönlichen Gespräch treffen, um den Sachverhalt zu besprechen. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an mein Wahlkreisbüro, dessen Anschrift Sie auf meiner Homepage unter http://www.hansjoerg-durz.de/ finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Hansjörg Durz