Frage an Hansjörg Durz von Marius S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Durz,
Sie treten ja demnächst die Nachfolge unseres langjährigen CSU BAs im Wahlkreis Augsburg-Land an. Ich würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie zum Thema "Stärkung der direkten Demokratie auf Bundesebene" stehen. Insbesondere würde mich Ihre Haltung zur Einführung bundesweiter Volksentscheide interessieren.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Marius Schmelcher.
Sehr geehrter Herr Schmelcher,
vielen Dank für Ihre Frage zur direkten Demokratie auf Bundesebene, insbesondere zur Einführung bundesweiter Volksentscheide.
Auf kommunaler Ebene, wo es um Problemlösungen vor Ort geht, kann die Stimme des Bürgers auf vielfältige Weise Ausdruck finden - dies ist nach meiner Überzeugung auch gut und richtig. Als Kommunalpolitiker bin ich überzeugt, dass Elemente unmittelbarer Demokratie das repräsentative System sehr sinnvoll ergänzen.
So habe ich als Bürgermeister gemeinsam mit Stadtrat und Verwaltung verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung angestoßen und umgesetzt. Dies reicht von Befragungen mittels Fragebögen bis hin zu einer umfangreichen, projektbezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung mit diversen Veranstaltungen wie Ausstellung, Ideenspaziergang, Bürgerwerkstatt, Konsenswerkstatt, etc. über mehrere Monate. Auch Bürgerentscheide wurden in unserer Kommune durchgeführt, vor allem finden aber regelmäßige Bürgerversammlungen in den einzelnen Stadtteilen, also vor Ort statt, in welchen die Bürger nicht nur aktuelle kommunale Entwicklungen erfahren, sondern selbst auch Anregungen oder Kritik äußern - eine Form des Dialogs zwischen Bürgerschaft und Politik.
Bundespolitik jedoch kann nicht so direkt und unmittelbar sein wie Kommunalpolitik. Auf Bundesebene könnten Volksentscheide oder ähnliche Verfahren den oft komplexen Fragen unserer Gesellschaft kaum gerecht werden. Dies hat vor allem mit den zum Teil sehr komplexen Fragestellungen zu tun. Naturgemäß können die meisten Volksentscheide nur einfache „Ja“ oder „Nein“ Antworten anbieten. Die Gesetzgebung ist oftmals aber sehr vielschichtig und muss eine kaum überschaubare Vernetzung mit anderen Regelungsbereichen berücksichtigen. Volksentscheide erlauben eine solche detailreiche Abstimmung nicht. Die unangemessene Verkürzung vieler Sachthemen könnte leicht zu populistisch beeinflussten Ergebnissen führen.
Ein weiterer Aspekt gegen die Einführung bundesweiter Volksentscheide ist das System des Föderalismus, das in Deutschland grundgesetzlich festgelegt ist. Ein bundesweiter Volksentscheid müsste demnach immer auch die Belange des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.
Insgesamt hat sich unser System der repräsentativen Demokratie in den vergangenen Jahrzehnten bewährt und ist auch Garant für Stabilität und soziale Gerechtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz