Frage an Hans-Werner Ignatowitz von Isabell W. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zum Fremdbesitzverbot von Apotheken, sowie dem VersandHandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und die damit verbundene GeWährung von Boni ausländiger Versender?
Sehr geehrte Frau W.,
das Apothekenurteil des Bundesverfassungsgerichts und das Apothekengesetz sind Klassiker in der juristischen Ausbildung. Fraglich ist, ob die gesetzliche Regelung heute noch zeitgemäß ist. Einerseits sind Apotheken Gewerbebetriebe, die in vielfältiger Hinsicht in Konkurrenz zu anderen Betrieben, auch dem Versandhandel, stehen. Andererseits stehen Apotheken für den qualittativ hochwertigen Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung. Von daher halte ich es (noch) für gut und richtig, dass für Apotheken andere Regelungen gelten als für z. B. Drogerien. Aber die Zeiten ändern sich fortlaufend und wir müssen diese Umstände einer ständigen Überprüfung unterziehen.
Versandapotheken sehe ich nicht als Hauptbestandteil, aber als sinnvolle Ergänzung der pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung. Mit dem Urteil des EuGH ist allerdings in der Tat eine Benachteiligung inländischer Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken entstanden. Letztere können ihren Patientinnen und Patienten Boni anbieten, inländische Apotheken dürfen dies hingegen nicht. Das auch von der ABDA geforderte Verbot von Versandapotheken lehne ich ab. Es ist aus verfassungs- sowie europarechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Zudem schadet es denjenigen Patientinnen und Patienten, die auf den Versandhandel angewiesen sind. Deshalb schlagen GRÜNE vor, Rabatte in allerdings begrenztem Maße zuzulassen. Zugleich wollen wir zusätzlich zum Notdienstzuschlag einen umlagefinanzierten Sicherstellungszuschlag insbesondere für Apotheken in dünn besiedelten Regionen auflegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Werner Ignatowitz