Frage an Hans-Ulrich Krüger von Marcus W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Dr. Krüger,
ich beabsichtige mir ein neues Auto zu kaufen. Der Wagen ist 15 Jahre alt und im November diesen Jahres dann 1 Jahr auf mich zugelassen. Nun möchte ich mir die Abwrackprämie reservieren, brauche dafür einen Vertrag über ein neues Auto. Nun zu meiner Frage: Kann ich einen Vorvertrag mit einem Werksangehörigen machen, der mir dann im November ein 6 Monate altes Auto verkauft? Reicht bei der Reservierung der Vorvertrag? Und im Juni läuft der TÜV ab bei meinem alten Wagen, wenn ich den angemeldet bei mir stehen lasse bis November ( natürlich ohne ihn zu bewegen), gilt die Abwrackprämie dann auch?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr Weigel,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail über „abgeordnetenwatch.de“.
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Um die Abwrackprämie zu reservieren, benötigen Sie zwingend entweder eine Kopie von einem Kauf- oder Leasingvertrag, oder aber eine verbindliche Bestellung des Neufahrzeugs.
Ein Vorvertrag reicht nicht aus.
Die Reservierung gilt für sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die in der Richtlinie dokumentierten erforderlichen Handlungen vorgenommen werden.
Bezüglich Ihres TÜVs können Sie das Fahrzeug, ohne es zu bewegen, stehen lassen, natürlich unter der Voraussetzung, dass es angemeldet bleibt. Ich bitte aber zu beachten, dass die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs ohne gültigen TÜV nicht mehr vorhanden ist und es – falls das Fahrzeug auf öffentlichem Grund parkt – eventuell abgeschleppt werden kann. Zudem besteht die Gefahr, dass die Zulassung erlischt mit der Folge, dass die Jahresfrist nicht eingehalten wird und Sie damit den Anspruch auf die Umweltprämie verlieren. Des Weiterten müssen Sie im November dafür Sorge tragen, dass Ihr Fahrzeug zu einem Autoverwerter transportiert wird.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auch unter folgender Internet-Seite: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
Ich möchte Sei außerdem darauf aufmerksam machen, dass am 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Abwrackprämie eingeführt wurde. Um eine Reservierung zu erhalten, kann man mit dem unter http://www.ump.bafa.de eingestellten Online-Formular der Reservierungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
Die meisten Autohäuser sind Ihnen zudem bei der Beantragung der Umwelt-Prämie behilflich und „wickeln“ diese für Sie ab
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB