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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Juergen V. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Juergen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Herr Dr. Krüger,

vor kurzem wurde ein Untersuchungsausschuss zu den Cum und Ex Spekulationsgeschäften von Banken eingesetzt, deren Vorsitzender sie sind.
Sie sind seit 2002 im Bundestag und waren somit auch in den verantwortlichen Regierungskoalitionen und Gesetzesänderungen die diese Geschäfte förderten.
Warum wird erst 10 Jahre später gehandelt obwohl vor diesen Geschäfte schon 2003 gewarnt wurde? Großkonzerne und Milliardäre rechnen ihre Steuerschuld über Briefkastenfirmen gen Null. Dann wird von den mit Steuergeldern unterstützten Banken versucht ,über Dividendenstripping den Staat ein zweites Mal zu schröpfen. Wie stehen sie zu dieser Entwicklung oder der moralischen Haltung der Banken?
Wird es z.B. bei der Commerzbank oder Bank Sarasin wegen des von der Bank geförderten Dividendenstripping eine Strafmaßnahme geben?

Mit freundlichen Grüßen
J.Vanselow

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vanselow,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Nach nun gut fünf Monaten kann eine Einschätzung bei einem Ausschuss, der voraussichtlich 1 1/2 Jahre dauert, natürlich nur vorläufig und grob sein. Nach der bisher gehörten öffentlichen Sachverständigenanhörung und den öffentlichen Zeugenvernehmungen zeichnet sich allerdings ab, dass viele der in den Verbänden tätigen Spezialisten die Behörden und die Ministerien über die Frage einer Umgehungsmöglichkeit, die von dem einen oder anderen Mitglied ausgenutzt worden ist, im Unklaren gelassen haben. So haben wir beispielsweise versucht, durch Zeugeneinvernahme die Rolle von Clearstream zu hinterfragen. Mein bisheriger Eindruck ist, dass das, was bei Clearstream passiert ist, sprich die Zuordnung bestimmter Erträge zu bestimmten Aktien, auch für viele Banken selbst eine "Blackbox" war, und dass man immer dann, wenn Clearstream gesagt hat, das gehe nicht, die Segel gestrichen hat. In diesem Zusammenhang war es schon eigenartig zu beobachten, dass im Jahre 2009, nachdem Erlasse des Bundesfinanzministers auf der Basis des Jahressteuergesetzes 2007 verkündet wurden, plötzlich Clearstream sehr schnell - binnen drei Monaten - in der Lage war, ein Konzept zu erarbeiten, dass anschließend in das OGAW Eingang gefunden hat und das aus heutiger Sicht den Missbrauch der Kapitalertragssteuer verhindert. Ich glaube schon, dass man sagen kann, es ist nicht alles, was die Banken wussten, den zuständigen Stellen gesagt worden. Da haben dann doch Marktgängigkeit, Kapitalmarktverträglichkeit, sprich Kostengründe eine sehr große Rolle gespielt.

Es wird interessant sein, wie sich im Untersuchungsausschuss die weiteren noch zu hörenden Zeugen sich zu dieser Frage äußern werden. Insofern ist eine Gesamtbetrachtung zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch nicht möglich.

Erst im nächsten Jahr wird der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme abschließen und dann in einem Abschlussbericht ausführlich klären, warum derartige rechtswidrige Geschäftsmodelle möglich waren und wie sie in Zukunft verhindert werden können.

Selbstverständlich greift der Untersuchungsausschuss nicht in die derzeitigen strafrechtlichen Ermittlungen der diversen Staatsanwaltschaften ein. Dies kann und darf auch nicht zu seinem Untersuchungsauftrag gehören. Daher kann ich Ihnen diesbezüglich keine nähere Auskunft erteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Ulrich Krüger