Frage an Hans-Ulrich Krüger von Richard H. bezüglich Umwelt
hallo,
ich habe mir einen mercedes benz jahreswagen gekauft, im fahrzeugbrief steht als erstbesitzer die daimler ag in sindelfingen, jetzt stellt sich mir die frage brauche ich eine bescheinigung vom hersteller(daimler) dass es sich um ein werksfahrzeug handelt? es steht ja im brief eindeutig das daimler der erstbesitzer war und nicht irgendein mitarbeiter von daimler. reicht die aussage im brief oder brauche ich noch eine bescheinigung vom hersteller? daimler gibt mir keine, da daimler meint der brief ist aussagekräftig genug. stimmt dies?
muß ich dann beim antrag ein häckchen machen wo steht:
"bei jahreswagen von betriebsangeörigen bescheinigung des herstellers, dass der jahreswagen auf einen werksangehörigen zugelassen war"
er war ja nicht auf einem betriebsangehörigen zugelassen, sonder auf das werk selber.
ich danke ihnen für ihre zeit und antwort...
mfg richard huber
Sehr geehrter Herr Huber,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de.
Ich nehme an, dass Ihre Frage auf die Erbringung der Nachweise zum Erhalt der Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro gerichtet ist. Zum Einreichen der Antragsunterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind folgende Nachweise unbedingt beizufügen:
Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebes gemäß Altfahrzeugverordnung aufgestellt wurde. Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief). Kopie der Rechnung bzw. des Leasingvertrags zum Erwerb des Neufahrzeuges. Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen eine Werksangehörige zugelassen war.
In Ihrem Fall scheint der Wagen nicht auf einen Werksangehörigen zugelassen zu sein mit der Folge, dass dies im Antrag auch nicht berücksichtigt werden muss.
Da es mir aber untersagt ist, rechtliche Auskünfte zu erteilen, möchte ich Sie bitten, in Ihrem Fall sich mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Verbindung zu setzen und das von Ihnen kommentierte Problem dort zu lösen. Das BAFA ist unter der Telefonnummer: 030/346 46 54 70 (Hotline; für Anrufe auf diese Nummer fallen Ihnen Festnetzgesprächskosten an) bzw. unter der Internet-Adresse http://www.bafa.de/bafa/de/kontakt/index.jsp zu erreichen.
In der Hoffnung Ihnen hiermit geholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen.
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB