Portrait von Hans-Ulrich Krüger
Hans-Ulrich Krüger
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Ulrich Krüger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Daniel van den B. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Daniel van den B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Krüger,

mit Erstaunen habe Ich in der FTD lesen müssen ( www.ftd.de oder siehe BUNDESRAT Drucksache 827/1/08 Änderung §8a ), dass die Bundesregierung auf Initiative des Landes Bayern ein Gesetz plant, die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der BAFIN zu unterbinden. Welchen Grund hat dieses Vorgehen bzw. wie ist das mit der von der Kanzlerin geforderten Transparenz zu vereinbaren. Ich verstehe nicht wieso hier ein Auskunftsrecht eingeschränkt werden soll. Was hat die BAFIN zu verbergen, dass man es dem Bürger verheimlichen muß. Wo liegen die Defizite bei der Bankenaufischt, die zu den hohen Abschreibungen der deutschen Institute führte.

mfg
Van den Boom

Portrait von Hans-Ulrich Krüger
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr van den Boom,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Die von Ihnen zitierte Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes resultiert aus einer Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes.

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2005 hat jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung. Das gilt ausdrücklich auch für Auskünfte aus dem Bereich Finanzmarktaufsicht.

Der Bundesrat will nun diese Informationsrechte beschneiden. Eine solche Aufweichung des Informationsfreiheitsgesetzes lehnen wir ab und wird es mit der SPD nicht geben. Das Recht der Informationsfreiheit des Bürgers wird von der SPD in vollem Umfang anerkannt.

Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Daten aus dem Bereich der BaFin ging und geht es im Übrigen nicht um die Frage, ob die BaFin eines Schutzes bedarf, - dies ist m.E. in jedem Fall zu verneinen – sondern um die Frage, ob und in welchem Maße die Daten Dritter, die diese bei der Bafin hinterlegen müssen, zu schützen sind. Hierbei stellt das Gesetz bereits heute sicher, dass Informationen nicht erteilt werden müssen, wenn diese nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgaben der Behörde haben können. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind umfassend geschützt. Daher gibt es keinen Grund, den Informationsanspruch der Bürger gegenüber den Behörden der Finanzdienstleistungsaufsicht von vornherein auszuschließen, wie dies sonst nur für die Nachrichtendienste gilt. Die Finanzmarktkrise und die Schwierigkeiten der Bayerischen Landesbank machen vielmehr deutlich, dass es gerade auch in diesem Bereich richtig und wichtig ist, für Transparenz und Licht in den Verwaltungsstuben zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen.
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB