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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Peter J. Dr. S. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Peter J. Dr. S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Dr. Krüger,

man mag gespaltener Meinung sein, was der Bankensicherungsfonds uns so noch bringen wird. Aber was ich beim besten Willen nicht verstehe ist, warum wurden Bankenmanager zur Konstruktion diese Plans hinzugezogen? Herrn Ackerman und dessen Kollegen geht es doch nicht um die Rettung der Konjunktur, sondern bestenfalls um die Rettung der eigenen Bank und schlimmstenfalls um die Rettung des eigenen Gehalts. Dann wird ein ehemaliger B-W. Minister auch noch Vorstand der SoFFIn, obwohl er die LBBW als auch seine heimische Sparkasse mitruiniert hat. Macht man dann nicht den Bock zum Gärtner? Auch verstehe ich es nicht, warum man Banken, die Hilfe bekommen, nicht zwingt ihre Vorstände zu entlassen. Immerhin hat die Commerzbank kurz vor in Anspruchnahme von öffentlichen Geldern laut Managermagazin es zu gelassen, dass die Investmentbanker 400 Mill € als Boni bekommen. Aber genau diese manager sind doch für den ganzen Schlamassel verantwortlich. Wieso lässt es die Politik zu, dass Bankmanager niemals persönlich haften müssen? Und warum wurden die Gehälter von Managern wie von Herrn Steinbrück angekündigt, nicht auf 500.000 € beschränkt? Zumindest habe ich davon noch nichts gehört. Das man jetzt 4 Jahre auf seine Boni warten muss, ist ja wohl keine Revolution und ändert wahrscheinlich nichts. Das Argument, dass sonst alle schlauen Köpfe aus DE weglaufen, kann ja angesichts der Entwicklung nicht wirklich ziehen.

Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antworten.

Mit besten Grüssen,

Dr. Peter Stauvermann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Mit dem Rettungsschirm für Banken geht es uns Sozialdemokraten nicht um Banken oder Banker, sondern um Menschen, deren Schutz ihrer Sparkonten, den Erhalt ihrer Arbeitsplätze sowie die Sicherung des Wohlstands in Deutschland. Deshalb lautet auch die Grundphilosophie des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes: Keine Leistung des Staates ohne Gegenleistung der Banken, die das Hilfspaket in Anspruch nehmen. Ihre Frage, warum Bankenmanager zur Konstruktion des Rettungsplanes hinzugezogen worden sind, ist damit zu erklären, dass in der vorhandenen Notsituation alle an einem Strang ziehen müssen. Dazu gehören nun mal auch Bankmanager. Es liegt auf der Hand, dass die Durchsetzung des Rettungsplanes der Banken ohne Unterstützung der entsprechenden Manager sicherlich deutlich schwieriger gewesen wäre. Ich gebe Ihnen aber insofern Recht, dass Interessenkonflikte bei Bankmanagern in diesem Rahmen nicht auszuschließen sind. Gerade deshalb ist der SoFFin eine rechtlich unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Bundesbank. Sie ist aber organisatorisch von ihr getrennt und untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Der Leitungsausschuss leitet die Finanzmarktstabilisierungsanstalt. Er besteht aus drei Mitgliedern, die das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank benennt. Der Lenkungsausschuss entscheidet über Stabilisierungshilfen auf Grundlage von Vorschlägen des Leitungsausschusses über Grundsatzfragen, Angelegenheiten besonderer Bedeutung sowie über Auflagen für Finanzunternehmen, die Leistungen des Fonds in Anspruch nehmen wollen. Diese ist besetzt mit je einem Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie einem Mitglied der Länder. Ein Vertreter der Deutschen Bundesbank sowie sein Stellvertreter gehören dem Lenkungsausschuss beratend an. Der Ausschuss kann weitere ratende Mitglieder hinzuziehen.

Zu Ihrer Frage, warum der Staat Banken, die Hilfe beziehen, nicht dazu zwingt ihre Vorstände zu entlassen, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Ernennung der Vorstände einer privatrechtlich geführten Aktiengesellschaft ist immer noch Aufgabe des Aufsichtsrates und so soll es auch bleiben. Eine staatlich angeordnete Entlassung wäre ein immenser Eingriff in die unternehmerische Dispositionsfreiheit, verstößt gegen die Idee der sozialen Marktwirtschaft an sich. Es zeichnet sich jedoch eine Tendenz ab, dass Banken von sich aus Teile ihrer Vorstände auswechseln, um einen Neuanfang zu starten.

Auf Ihre Frage warum es keine persönliche Haftung von Bankmanagern gibt, hat die SPD deutliche Antworten. Unter dem Titel "Eine neue Balance von Markt und Staat: Verkehrsregeln für die internationalen Finanzmärkte - Sozialdemokratische Antworten auf die Finanzmarktkrise" haben wir diesbezüglich konkrete Vorschläge unterbreitet: Banken sind keine anonymen Gebilde. In ihnen arbeiten Menschen. Menschen, die naturgemäß fehlbar sind und sich vom Reiz des schnellen Geldes locken lassen. Um dem entgegenzuwirken, muss unserer Meinung nach die Haftung von Bankmanagern, insbesondere deren Pflicht zum Schadenersatz verschärft werden. Außerdem müssen wir die Vergütungssysteme wieder ins Lot bringen. Boni- und Gehaltssysteme dürfen nicht länger nur kurzfristigen Erfolg und Risikofreude honorieren.

Gegen erwiderten Widerstand der CDU/CSU konnten wir uns in folgenden Punkten durchsetzen:
Manager dürfen ihre Aktienoptionen künftig erst nach vier Jahren und nicht wie jetzt gültig nach zwei Jahren einlösen. Aufsichtsräte erhalten erweiterte Möglichkeiten, Vorstandsgehälter herabzusetzen. Über Vorstandsgehälter muss künftig der gesamte Aufsichtsrat entscheiden und nicht nur ein Ausschuss. Die Haftungsbestimmungen für Aufsichtsratsmitglieder werden verschärft. Der Wechsel eines Vorstandsmitglieds in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats im gleichen Unternehmen soll künftig frühestens drei Jahre nach seinem Ausscheiden möglich sein. Leider ist es bisher so, dass die CDU/CSU weitergehende Vorschläge der SPD blockiert. So möchten wir über die bisherige Einigung hinaus die steuerliche Absetzungsfähigkeit von Managerbezügen und Abfindungen begrenzen. Wir möchten Manager dazu verpflichten, ihre Entscheidungen nicht nur an den Unternehmensinteressen sondern auch am Wohl der Allgemeinheit auszurichten und wir möchten, dass es bei Managerversicherungen eine verpflichtende Selbstbeteiligung geben soll, damit Manager bei fahrlässigem Versagen nicht völlig von jeder Haftung befreit sind. Es bleibt abzuwarten, ob im Rahmen der weiteren Finanzkrise wir uns auch mit diesen Vorschlägen durchsetzen können.

Ihre letzte Frage bezieht sich darauf, warum die Gehälter nicht auf 500.000 Euro begrenzt werden.
Sehr geehrter Herr Dr. Stauvermann, hier verweise ich auf § 5 Absatz 2 Nr. 4a der Finanzmarktstabilisierungsfondsverordnung. Hier wird die 500.000 Euro-Grenze eindeutig genannt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen ein wenig weiter helfen konnte, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen.
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB