Frage an Hans-Ulrich Krüger von Karl-Heinz B. bezüglich Umwelt
Betr: Abwrackprämie
Hallo Uli
Habe eine Frage an dich,die mir keiner richtig beanworten kann. Mein Sohn ist 2Jahre mit einem Auto gefahren was auf meinen Namen zwecks Versicherrungsprozenten zugelassen war.Bekommt er auch die Prämie wenn er sich jetzt ein neues Auto kauft?Alle anderen Kriterrien sind erfüllt.Das Auto kommt ja und bleibt in der Familie. Im vorraus schon mal schönen Dank für deine Beantwortung dieser Frage.Bin nicht alleine in dieser Situation. Das gibt es in vielen Familien.
Sehen uns sicher bald in Alpen oder Umgebung.
MfG Karl-Heinz
Lieber Karl-Heinz,
herzlichen Dank für deine Anfrage zum Thema Abwrackprämie über "abgeordnetenwatch.de".
Um es kurz zu machen: Leider kommt Dein Sohn nicht in den Genuss der Abwrackprämie in Höhe von 2.500 Euro.
Grundsätzlich sind alle Privatpersonen anspruchsberechtigt, auf die ein Altfahrzeug - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - mindestens ein Jahr in Deutschland zugelassen war. Entscheidend dabei ist, dass der Halter des alten mit dem des neuen Fahrzeugs identisch ist. Der Neu- oder Jahreswagen muss in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 erworben und zugelassen werden.
In Deinem Fall bedeutet dies, dass Du als Halter und Eigentümer des Fahrzeugs in den Genuss der Abwrackprämie kommen würdest, wenn Du einen Neu- bzw. Jahreswagen erwirbst.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger