Frage an Hans-Ulrich Krüger von Dieter F. bezüglich Finanzen
Betr.Landsbanki Island
Ich habe 2 festverzinsliche Wertpapiere von je 40000Euro mit der Nr.XS0214851874. im März 2006 angekauft.Hier hatte die Landsbanki in Raiting von AA wie unsere Deutsche Bank.Dies Papier hatte auch nur eine normale Verzinsung von 6.25%.Jetzt werden hier keine Zinsen mehr bezahlt und auch wohl auch keine Gesamtrückzahlung.Ich war 12 Jahre aktiver Soldat sowie 25Jahre selbstständiger Handelsvertreter hier stecken meine gesamten Ersparnisse und Altersrücklagen.Wie kann es sein ,daß unseren Banken 80 Mrd Euro zur Verfügung gestellt werden ,wo diese ihre wertlosen Wertpapiere zurückgeben können. Das heißt keinen Verlust haben.Aber wo können die Kleinanleger ihre wertlosen Wertpapiere zurückgeben? Wobei es sich hier vielleicht nur um 100Mio Euro handelt. Warum wird hier nicht auch ein Packet von den 80Mrd für abgezweigt?
Oder ist der kleine einfache Bürger für diesen Staat einfach ein Nichts, der seine Verluste selber schlucken muß. Nur unseren Banken die einem diese Papiere als sichere Geldanlage verkauft haben, bekommen ihre Verluste ersetzt. Hier wo wirklich Existenzen und Altersrücklagen vernichtet werden, kommen bis jetzt keine Lösungsmöglichkeiten von der Bundesregierung.Es wäre doch eine Kleinigkeit die Papiere der Bürger einzusammeln um dann mit geballter Kraft gegenüber Island hier was rauszuholen.Es hat ja auch wohl wenig Zweck ,wenn hier jeder Anleger ein Klageverfahren einleitet.Nur eines hat mich doch sehr traurig gemacht, daß Herr Glos die Islandanleger als Zocker bezeichnet,wo er doch selber für große Verluste verantwortlich ist.
Diese aber wiederum vom Staat ersetzt werden. Für eine Lösungsmöglichkeit und eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichem Gruß Dieter Fahle
Sehr geehrter Herr Fahle,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Ich bedauere zutiefst, dass Ihre Einlagen bei der Landesbanki Island sehr unsicher geworden sind, und hoffe sehr, dass Ihnen zumindest der Wert Ihrer Papiere nicht verloren geht. Sein Sie versichert, dass wir in vielen Gesprächen auch mit der isländischen Regierung, um eine Lösung zur Rückzahlung der Einlagen, auch deutscher Anleger, bemüht sind. Anliegend darf ich Ihnen aber einen kurzen Überblick über das Einlagensicherungssystem in Deutschland darstellen.
Es gibt in Deutschland das so genannte gesetzliche System der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung.
Im Entschädigungsfall sichert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, kurz: EdB, und die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands bis zu 90 % - maximal aber den Gegenwert von 20.000 Euro - der Einlagen und Forderungen aus Wertpapiergeschäften je Gläubiger und Institut.
In selbiger Höhe schützt auch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die Forderungen aus Wertpapiergeschäften.
Darüber hinaus gibt es den so genannten freiwilligen Einlagensicherungsfonds in Deutschland. Das Sicherungssystem des privaten Bankgewerbes sichert dem einzelnen Kunden Ansprüche im Entschädigungsfall bis zu 30 % des für die Einlagensicherung relevanten haftenden Eigenkapitals eines Kreditinstitutes. Beträgt etwa das relevante haftende Eigenkapital eines Kreditinstitutes 10 Mio. Euro, so sind alle Kunden, deren Einlagen 3 Mio. Euro (30 % von 10 Mio. Euro) nicht übersteigen, vollständig geschützt.
Als weiteres gibt es noch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des VÖB. Dieser sichert die Einlagen von Nichtkreditinstituten im Entschädigungsfall der Höhe nach unbegrenzt und es gibt die Institutssicherung der deutschen Sparkassen. Dies bedeutet, dass jeder Kleinsparer in Deutschland grundsätzlich geschützt ist.
Die Landesbanki Island wiederum ist weder Mitglied der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung noch Mitglied des freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken.
Dies bedeutet - und das muss ich auch leider in dieser Deutlichkeit mitteilen -, dass deutsche Sparer, die im Ausland investieren um höhere Rendite zu erzielen als in Deutschland, sich dem höheren Risiko ihres Investments schlicht und einfach bewusst sein müssen. Im Übrigen gilt, dass auf dieses Risiko durch den entsprechenden Vermittler hingewiesen werden muss. Als Fazit muss man deshalb sagen, dass in solch einem Fall nicht die deutsche Einlagensicherung und auch nicht der deutsche Steuerzahler für riskantere Investments im Ausland durch deutsche Sparer grundsätzlich gerade stehen können.
Der von Ihnen angesprochene Rettungsschirm für Banken dient mit unter einem anderen Zweck. Dieser ist in der jetzigen Situation absolut notwendig. In erster Linie dient er dem Schutz der deutschen Volkswirtschaft, denn ein deutscher Steuerzahler darf nicht auch noch für die Rettung ausländischer Bankensysteme in Regress genommen werden. Dabei ist eines klar: Für uns als Sozialdemokraten geht es hierbei nicht um Banken oder Banker, sondern es geht um Menschen, den Schutz ihrer deutschen Sparkonten, den Erhalt ihrer Arbeitsplätze sowie die Sicherung des Wohlstands in Deutschland. Darum lautet die Grundphilosophie des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes: Keine Leistung des Staates ohne Gegenleistung der Banken, die das Hilfspaket in Anspruch nehmen.
Sehr geehrter Herr Fahle, wie eingangs erwähnt hoffe ich sehr, dass Sie zumindest Ihr Wertguthaben aus den bei der Landesbanki Island platzierten Papieren wieder zurück erhalten. Ich darf Ihnen versichern, dass die deutsche Bundesregierung, explizit das Bundesministerium für Finanzen, in vielen Gesprächen mit ausländischen Banken und ausländischen Regierungen Lösungen erarbeiten wird, die hoffentlich dafür sorgen, dass zumindest ein Großteil der Einlagen deutscher Sparer bei ausländischen Banken erhalten bleibt.
In der Hoffnung, dass dies gelingt, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB