Frage an Hans-Ulrich Krüger von Florian P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,
der Presse ist zu entnehmen, dass die SPD eine Nachbesserung bei der Abgeltungssteuer für langfristige Fondsparer u.a. mit dem Hinweis abgelehnt hat, eine Ausnahme sei nicht nötig, da bereits über die Riesterrente eine entsprechende Förderung möglich sei.
Ich bin Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Daher ist für mich eine staatlich geförderte Riesterrente nicht möglich. Die sog. Rüruprente hat Nachteile, so dass sie für mich nicht attraktiv ist.
Warum werden die Bürger in ihrer persönlichen Entscheidung bezüglich ihrer privaten Altersabsicherung auf die oft teureren und unflexibleren Lebensversicherungen gedrängt? Warum ist eine Regelung, dass z.B. gestaffelt nach Haltedauer auch Erträge aus Fondsparplänen einer vergleichbaren Behandlung unterliegen, in den Augen der SPD nicht möglich? Will die SPD die private Altersvorsorge stärken oder der Versicherungsbranche Kunden zutreiben?
Vielen Dank für Ihre Erläuterung
Mit freundlichen Grüßen
Florian Pollmann
Sehr geehrter Herr Pollmann,
haben Sie Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.de, in welcher Sie u.a. nachfragen, warum Bürger zur Gestaltung ihrer privaten Altersabsicherung auf Lebensversicherung gedrängt werden.
Aus Sicht des Sparers können grundsätzlich alle Kapitalanlageformen mit dem Ziel der Altersvorsorge oder Vorsorge für Notlagen betrieben werden.
Steuerlich förderungswürdig sind nur solche Anlageformen, die ihrem Wesen nach ausschließlich der zusätzlichen Altersvorsorge dienen. Zu diesem Zweck stehen die private Basisrente und die zertifizierten Altersvorsorgeverträge zur Verfügung.
Während der Ansparphase werden die Erträge und Wertsteigerungen bei diesen Anlageprodukten nicht besteuert. Leistungen aus Riester- und Rürup-Renten, die nach Eintritt ins Rentenalter fällig werden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern werden dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Auch die betriebliche Altersvorsorge ist nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Es bleibt hier bei der Besteuerung erst nach Eintritt des Rentenalters zum persönlichen Steuersatz.
Bislang waren Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen außerhalb einer einjährigen Behaltensfrist in der Regel steuerfrei. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer werden Veräußerungsgewinne generell steuerpflichtig. Diese Regelung gilt für die langfristige Aktienanlage und Investmentfondssparpläne genauso wie für alle anderen ab 2009 angeschafften Kapitalanlagen.
Auch vor dem Hintergrund der Alterssicherung sind die Maßnahmen gerechtfertigt, denn die Veräußerungsgewinnbesteuerung erfasst nicht die Altersvorsorge - also das Ansparen für das Alter -, sondern allenfalls die Nutzung der erzielten Erträge im Alter. Eine Besteuerung realisierter Veräußerungsgewinne entspricht jedoch in jeder Lebensphase dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Es darf auch nicht übersehen werden, dass die bisherigen Freiräume bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen verantwortlich sind für die unübersichtliche Entwicklung hin zu immer neuen und immer komplizierteren steueroptimierten Finanzprodukten.
Durch die generelle Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Kapitalanlagen wird derartigen Steuersparmodellen der Boden entzogen.
Unser Kernargument der Ablehnung ist also nicht wie von Ihnen erläutert der bloße Hinweis, dass mit der Riester-Rente eine staatliche Förderung gegeben ist, sondern vielmehr, dass einmalige Auszahlungen (wie bei Fondssparplänen) nicht den Charakter einer Rente, das heißt einer lebenslangen Versorgung der Bezugsberechtigten besitzen.
Kurz: Fondssparpläne dienen eher der Vermögensbildung als der Altersvorsorge.
Nur die Riester-, die Rürup-Rente und Betriebsrenten entsprechen - neben der gesetzlichen Rente - dem Rentengedanken.
Auch Ihre Kritik, dass Bürger zum Abschluss einer Lebensversicherung gedrängt werden, kann ich nicht teilen.
Die Kapitallebensversicherung ist nach unserer Ansicht kein geeignetes Instrument der Altersvorsorge. Es gibt viele Statistiken, dass ein Großteil der Verträge vor Erreichen des Rentenalters gekündigt werden. Trotz ihrer hohen Popularität in der Bevölkerung - immerhin sind mehr als 90 Millionen Verträge abgeschlossen worden - dienen Kapitallebensversicherungen offensichtlich mehr der Vermögensbildung als der eigentlichen Alterssicherung. Angesichts einer gesetzlichen Garantieverzinsung von ca. 2,75% und der von der SPD eingeführten Einschränkung des Steuerprivilegs der LV, muss sich jeder Bürger im Klaren darüber werden, ob er eine LV benötigt bzw. er den damit verbundenen Todesfallschutz für wichtiger hält.
Meiner Ansicht nach sind die staatlich zertifizierten Altersvorsorgeprodukte als Ergänzung zur staatlichen Rente zur finanziellen Absicherung im Alter geeigneter als Kapitallebensversicherungen.
Mit freundlichen Grüßen.
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB