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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Peter K. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Peter K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrt Herr Dr Krüger
Wie ist es möglich das man einen Gesundheitsreform verabschiedet in der der Bürger über allen Maßen zur Kasse gebeten wird.Mein Beitrag steigt,wenn ich einen Einheitsbetrag von 15,5 % annehme,um 3 %.Das wird von meinem Bruttoverdienst abgezogen.Wie können Sie das Verantworten.
Als Kassenpatient geht man doch heute schon mit gesenktem Kopf zum Arzt.Bedeutet jede Reform gleich der Griff in den Geldbeutel?
Mir geht es wahrscheinlich nicht alleine so,ich glaube der größte teil der Bürger werden auf diese art sehr stark belastet.
Das Leben wird immer teurer,machen Sie sich keine Gedanken über die Volkswirtschaft,die meiner Meinung nach ab 2009 abgewürgt wird?Ich jedenfalls werde mich ab diesem Datum von der wirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln und kein neues Auto oder sonstige Dinge mehr kaufen,es geht dann nicht mehr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kluge,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de, mit welcher Sie die Einführung des Gesundheitsfonds und den Einheitsbetrag der gesetzlichen Krankenkassen von 15,5 % kritisieren.
Leider komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten.

Hintergrund des Gesundheitsfonds war die Gesundheitsreform im Jahre 2007. Mit dieser Gesundheitsreform besteht erstmals in der deutschen Sozialgeschichte für alle Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit muss niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
Dies ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Denn: Die möglichen Kosten, die die Behandlung von Krankheiten hervorrufen, können den einzelnen schnell überfordern. Dem beugt die neue Gesundheitsversicherung vor: Jede und Jeder wird damit die notwendige medizinische Behandlung erhalten.

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet. Ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz. Damit gelten - wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bereits heute - einheitliche Beitragssätze auch in der GKV.

Der Bund leistet zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen für das Jahr 2009 vier Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Ab dem Jahr 2010 erhöhen sich die Leistungen des Bundes um jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zu einer Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro.
Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Durch die besondere Berücksichtigung schwerwiegender und kostenintensiver chronischer Krankheiten trägt der Risiko-Strukturausgleich dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse Rechnung. Um eine optimale Krankenversicherungsleistung für jeden Einzelnen sicherzustellen, ist die Einführung des Gesundheitsfonds und damit die einheitliche Beitragsgrenze von 15,5 % notwendig. Unser medizinisches System liegt im europäischen und vor allen Dingen im internationalen Vergleich auf sehr hohem Niveau. Jeder bekommt umfangreiche medizinische Leistungen, die für seine Behandlung notwendig sind. Dass diese ihren Preis haben und letztendlich auch bezahlt werden müssen, versteht sich von selbst. Daher ist und bleibt unser Bestreben, eine Finanzierung der Krankenkassen zu garantieren, die sozial gerecht und dem Erfordernis unserer Solidargemeinschaft entgegenkommt.

Dies heißt aber nicht, dass der Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen aufhört. Im Gegenteil: Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder eine Prämienauszahlung gewähren.

Wer in Deutschland einen Blinddarmdurchbruch hat, wird operiert; wer einen Herzschrittmacher braucht, bekommt ihn. Alle Versicherten haben Anspruch auf gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. Die Kosten notwendiger medizinischer Maßnahmen müssen alle gesetzlichen Kassen übernehmen. Dennoch gilt, wie bereits eben erwähnt: Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse.
Denn über den allgemein gültigen Leistungskatalog hinaus können die Kassen ihren Versicherten zusätzlich Leistungen anbieten. Und auch beim Service und bei der Beratungsqualität gibt es Unterschiede zwischen den Kassen. Gute Kassen schließen z. B. Kooperationsverträge mit den medizinischen Versorgungszentren und Partnerärzten. Sie wahren die Interessen ihrer Kunden gegenüber Leistungserbringern. Die Versicherten profitieren z. B. durch Arzttermine binnen einer Woche, kürzere Wartezeiten in der Praxis und Sprechstunden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten am Wochenende und am Abend. Auch Taxi-Transporte zu Behandlungsterminen werden von manchen Kassen übernommen. Insofern bleibt darauf zu achten, ob Ihre Kasse Service-Leistungen dieser Art anbietet.

Des Weiteren ist die Beratung der Versicherten eine wichtige Aufgabe der Kassen. Zudem gibt es häufig Bonus-Programme der Krankenkassen, die das gesundheits- und kostenbewusste Verhalten ihrer Versicherten fördern sollen.

Insofern kann ich Ihre Kritik, "als Kassenpatient geht man doch heute schon mit gesenktem Kopf zum Arzt", nicht teilen. Hauptziel der Gesundheitsreform 2007 war ja gerade, dass die Qualität im Gesundheitswesen gesteigert wird. Zudem wird durch den eingeführten Einheitssatz der Preis-Wettbewerb der Kassen über unterschiedliche Beitragssätze durch einen reinen Leistungs- bzw Qualitätswettbewerb ersetzt. Dies, sehr geehrter Herr Kluge, ist gerade im Sinne der Patienten.

Ich gebe zu, dass Sie mit einem Beitragssatz von 12,5 % eine sehr günstige Krankenkasse gefunden hatten. Zu Ihrer Kritik, dass Sie nunmehr für ein durch die Krankenkasse deutlich verbessertes Leistungsangebot einen Einheitssatz von 15,5 % - und damit 1,5 % (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 1,5 % = 3%) mehr - bezahlen müssen, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Unter anderem ist seit Ende 2006 auch zur Finanzierung und Abfederung der Beitragssätze zur GKV die Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 2,8 % ab dem 1. Januar 2009 abgesenkt worden.
Zudem wird ab dem 1. Januar 2010 die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge neu geregelt mit der Folge, dass Sie - auf das Jahr bezogen - deutlich mehr Geld zur Verfügung haben werden.

Ferner möchte ich Ihnen auch darlegen, dass gerade die Sozialdemokraten in ihrer Regierungszeit dafür gesorgt haben, dass z. B. der Eingangssteuersatz von 25,9 % im Jahr 1998 auf nunmehr 15 % gesenkt wurde und der Spitzensteuersatz auf nunmehr 42 %. Für uns Sozialdemokraten gehört zu einer ausgewogenen und seriösen Steuer- und Gesundheitspolitik ebenso, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar ihren fairen Beitrag zur Solidargemeinschaft leisten, aber dennoch genügend Netto aus ihrem Brutto herausbekommen.

Ich glaube, dass Sie - obwohl Ihre finanzielle Belastung durch die Erhöhung des Einheitssatzes auf 15,5% um 1,5 % steigen wird - letztendlich mit all den einzuführenden Maßnahmen in der Regel keinen finanziellen Verlust erleiden werden. Ich denke auch, dass die Qualität unseres Gesundheitssystems weiterhin finanzierbar bleiben muss, damit allen Menschen die Möglichkeit gewährt wird, eine optimale Heilbehandlung zu erhalten.

Sehr geehrter Herr Kluge, ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Kritik entschärfen konnte, und wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen.
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB