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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Andreas B. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Andreas B. bezüglich Finanzen

Meine Frage betrifft die steuerliche Behandlung von sogenannten Spin-offs bei Kapitalgesellschaften.
Und zwar wird dort meist ein Unternehmensteil abgespalten und an die Aktionäre verteilt oder an die Börse gebracht usw.was Sie wohl selbst wissen.
Nun will mir nicht in den Kopf,warum...
1.aus einem Unternehmen mit einem gewissen Marktwert, 2 oder mehr Unternehmen werden,die abzüglich der steuerlichen Belastung durch das BMF weniger wert sein sollen für den Eigentümer bzw.Aktionär.
2.Warum solch ein Spin-off rechtlich als Dividende behandelt wird.In der wissenschaftlichen Theorie lernt man,dass eine Dividende eine Gewinnausschüttung darstellt, die meist aus dem CF bezahlt wird.
Ein Spin-off hat meiner Meinung nach nichts mit CF zu tun,oder?

Die nächste Frage betrifft die Riester Rente.
Ich habe mir auch mal solch einen ""Rister-Plan" erstellen lassen um zu schauen inwieweit ich von der Finanzindustrie abgezockt werde,und siehe da,natürlich wurden die Kosten erst zum schluss erwähnt.
Meine Frage:
1.Warum begünstigt die Politik solch eine Pseudorente,bei der der Zinseszinslauf erst nach der kompletten Kostendeckung für die Finanzindustrie beginnt?
Was dann wiederrum implizieren müsste dass der Zinseszinslauf,der erst nach 5-7 Jahren beginnt,nicht effektiv ist?
Und durch die ca.150€ Prämie des Staates(die im übrigen sehr lächerlich ist) muss an anderer Stelle eingespart werden wobei wir beim Thema Abgeltungssteuer wären.
D.h.Wer effektiv und effizient mit Aktien(der günstigsten und effektivsten Form) spart wird bestraft während ineffiziente Finanzprodukte,bei denen die Fonds-und Finanzindustrie das große Geld macht, begünstigt wird?

nichts für ungut und mit freundlichem Gruss

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bahler,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8 April 2008. Gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung.

Sie äußern Ihr Unverständnis darüber, dass sogenannte “spin-offs” besteuert werden. Bei dem von Ihnen dargestellten Fall handelt es sich allerdings nicht um einen sogenannten “spin-off”, sondern um eine Spaltungen von Körperschaften. Durch eine Aufspaltung im Sinne des § 15 Umwandlungssteuergesetz, bei der beispielsweise eine Aktiengesellschaft in die Aktiengesellschaften 1 und 2 aufgeteilt wird, entsteht beim Anteilseigner kein steuerpflichtiger Veräußerungs-gewinn, da die Aktien an der alten Aktiengesellschaft als zu den Anschaffungskosten als veräußert gelten. Ein “spin-off” führt im Gegensatz dazu tatsächlich zu einer Besteuerung. Dabei überträgt eine Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weiteren Körperschaft auf ihre Anteilseigner. Es handelt sich dabei um eine Sachausschüttung an die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft. Die Sachausschüttung führt zu Einkünften auf Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz. die übertragenen Anteile gelten als zum gemeinen Wert angeschafft. Diese Besteuerung der übertragenen Anteile entspricht der Ausschüttung der Dividenden und eine Besteuerung ist deshalb folgerichtig.

Als Anlage habe ich Ihnen ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte beige-fügt. Die Spaltung von Körperschaften und der sogenannte “spin-off” sind in den Textziffern 30 und 34 dargestellt.

Außerdem kritisieren Sie, dass die Einzahlungen auf die steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukte in den ersten Jahren auch zur Deckung der Kosten des privaten Anbieters verwendet werden. Die Verwendung von Einzahlungen für die Deckung der Kosten ist aber nicht nur bei den steuerlich geförderten Altersvor-sorgeprodukten sondern bei sämtlichen Kapitalanlageprodukten von privaten Anbietern üblich. Die Einzahlung auf steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte stellt insoweit keinen Nachteil gegenüber der Einzahlung auf andere langfristige Anlageprodukte dar.”