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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Werner W. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Werner W. bezüglich Wirtschaft

Würden Sie eine Regelung/Gesetz unterstützen welchen den Zuverdienst für Politiker im Bundestag auf 1 bis 2 Euro/Stunde begrenzet?
Wäre damit nicht auch eine deutliche finanzielle Entlastung der Lohnnebenkosten für die Unternehmen zu erzielen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wachner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei www.Kandidatenwach.de vom 14.08.2005.

die von Ihnen angesprochenen 1 Euro Jobs heißen zwar so, beinhalten aber, dass Menschen, die im Rahmen von ALG II Unterstützung (Lebensunterhalt und Miete) aus Mitteln der Allgemeinheit erhalten, zu meist gemeinnützigen Tätigkeiten für einen Euro pro Stunde herangezogen werden können.
Ich begrüße diese vom Gesetzgeber verpflichtende Regelung, da Bezieher von Leistungen aus Steuermittel auch einen sozialen Beitrag für die Allgemeinheit leisten sollten.
Dies bedeutet aber nicht, dass die erbrachte Arbeit auch nur einen Euro wert ist.

Der von Ihnen angeführte Vergleich mit Nebentätigkeiten von Abgeordneten trifft m.E. die Sache nicht.

Selbstverständlich bin ich der Ansicht, dass im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten die Wahrnehmung seines Mandats liegen muss. Tätigkeiten daneben sollten jedoch weiterhin möglich bleiben und entsprechend bezahlt werden können. Hierbei muss aber darauf geachtet werden, dass Zuwendungen ohne angemessene Gegenleistung -wie die bekannt gewordenen Missstände um Fehlverhalten einzelner Abgeordneter im Umgang mit Nebentätigkeiten gezeigt haben- nicht möglich sein dürfen.

Ich selber übe keine Nebentätigkeiten aus stehe aber dazu, mehr Transparenz zur Aufklärung und Vorbeugung von Interessenkonflikten und Abhängigkeiten von Abgeordneten zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB