Frage an Hans-Ulrich Krüger von Elke W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,
ich möchte gleich zwei Fragen stellen:
1. Ich las Ihre Antwort zum Nichtraucherschutz.
Wenn es denn strittig ist, wer für die Arbeitsstättenverordnung in der Gastronomie zuständig ist, wer entscheidet das denn nun, und wann?
Es ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar, warum man keine Lösung finden kann, den Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen.
Auch die Abgeordneten, die nicht Ihrer Initiative anhängen, sind doch dem Wohle des Volkes verpflichtet. Was für Argumente der "anderen Seite" sprechen denn bitte dafür, dass ein Nichtraucher sich klaglos den Giftstoffen aussetzen soll? Und das ist doch wohl die einzig mögliche Fragestellung.
Es ist zu merkwürdig, dass das Verbot in anderen Ländern möglich war und die EU die deutsche Regierung erst ermahnen muss.
2. Wie stehen Sie persönlich zum Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium hinsichtlich der Konditionen, zu denen die neuen Stromanbieter verpflichtet werden sollen, ehe sie überhaupt als Anbieter auftreten dürfen?
Wie soll damit ein echter Wettbewerb unter den Anbietern stattfinden, der dazu führen könnte, dass wir Konsumenten nicht weiter so horrende Strompreise zahlen müssen? Mit den Gewinnen gehen ja Eon & Co offensichtlich auf Einkaufstour?
Mit freundlichen Grüßen
Elke Weil
Sehr verehrte Frau Weil,
vielen Dank für Ihre E-Mail an "abgeordnetenwatch.de".
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1:
Der Bundesgesetzgeber kann Rauchverbote aufgrund des föderalen Systems der Bundesrepublik - welches innerhalb der EU in dieser Form einzigartig ist - nur für den Bereich der Bundesliegenschaften aussprechen. Hiervon macht er auch Gebrauch. Die Umsetzung eines wirksamen Schutzes der Gäste vor Passivrauchschadstoffen, zum Beispiel in der Gastronomie, unterliegt jedoch der einzelnen Landesgesetzgebung.
Wie Sie sicherlich wissen, hat sich seit dem 22. Januar 2007 eine Facharbeitsgruppe mit dieser Problematik befasst. Ihr gehörten Vertreter aller Bundesländer, des Ministeriums für Gesundheit sowie des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft an. Sie hatte zum Ziel, für die strittigen Regelungsbereiche - unter anderem der Gastronomie - Wege und einheitliche Standards zu finden, damit es in Deutschland zeitnah mehr bundesweit einheitlichen Schutz vor Passivrauchschadstoffen gibt. Hierbei war oberste Priorität, einen Regelungsflickenteppich zu vermeiden. Wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, haben sich die Landesgesundheitsminister und die Landesministerpräsidenten nunmehr vor kurzem grundsätzlich geeinigt, ein Rauchverbot auszusprechen. In dieser Einigung sind jedoch Ausnahmen zulässig. So konnten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer weitgehend auf ein Rauchverbot in allen Gaststätten einigen; es bleibt aber den Ländern vorbehalten, Ausnahmen für Kneipen zuzulassen. Grundsätzlich soll es jedoch in Behörden, Gesundheitseinrichtungen und Diskotheken keine Ausnahmen geben. Soweit mir bekannt ist, möchte das Land Nordrhein-Westfalen von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Ich halte diese Ausnahmeregelung für letztendlich inkonsequent.
Zu Frage 2:
Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass hohe Strom- und Gaspreise den Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Unternehmen große Probleme bereiten. Auch sage ich ganz deutlich, dass wir auf dem Energiemarkt mehr Wettbewerb brauchen. Dies ist eine Grundvoraussetzung für faire Strom- und Gaspreise. Hierbei kommt es aber darauf an, die Produktionskosten und die staatlich veranlassten Belastungen im Fokus zu behalten.
Die Energierechtsnovelle 2005 zeigt meines Erachtens positive Wirkungen: Sinkende Netzentgelte. Nach wie vor dominieren jedoch im Strombereich die vier großen Energieversorger (E.on, RWE, Vattenfall und NbW), denen auch die Übertragungsnetze gehören. Auf dem Gasmarkt ragt der Energieversorger E.on Ruhrgas aufgrund seines Marktanteils heraus, der auch große Teile des Fernleitungsnetzes hält. Ich bin daher davon überzeugt, dass wir Hemmnisse für neue Anbieter beseitigen müssen, damit diese bessere Chancen auf dem Markt haben. Die Bundesregierung hat am 18. Oktober 2006 die Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums über die Grundversorgung von Haushaltskunden und den Netzanschluss von Netzverbrauchern verabschiedet. Wer also als Strom- und Gasverbraucher mit seinem bisherigen Lieferanten unzufrieden ist, kann jetzt seinen Lieferanten wesentlich einfacher wechseln. Insofern ist bereits erkennbar, dass aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs der einzelnen Stromlieferanten der Preis sowohl für Strom als auch Gas sinkt. Hiermit ist meines Erachtens bereits die Möglichkeit für den Verbraucher gegeben, die Chancen im Wettbewerb zu nutzen und sich von ihrem bisherigen Versorger zu trennen, wenn er ihm zu teuer erscheint.
Es bleibt aber eine wichtige Aufgabe unserer Politik, an einem Maßnahmepaket zu arbeiten, das dem Wettbewerb im Energiebereich weitere Impulse gibt und die Position der Verbraucher auch stärken soll. Viele verschiedene Maßnahmen, die hierzu geeignet erscheinen, werden momentan diskutiert und sobald Spruchreife erlangt ist, auch in Gesetzesform umgesetzt. Ich denke, dass damit der Strom- und Gasmarkt für den Endverbraucher transparenter wird und er damit noch bessere Möglichkeiten hat, in Zukunft sich den Wettbewerber seiner Wahl auszusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB