Frage an Hans-Ulrich Krüger von klaus w. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,
alle Parteien sind sich einig: wir müssen eine digitale Spaltung unserer Gesellschaft verhindern.
Doch was tun Sie persönlich und Ihre Partei, um das wirklich zu verhindern. Ich arbeite ehrenamtlich hier in Wesel in einem Internetcafe für Senioren und weiß daher, daß selbst der billigste DSL-Internetzugang, der mit 40 bis 50 €/monatlich zu Buche schlägt, für viele Rentner schlicht und einfach zu teuer ist.
Was werden Sie tun, um das abzuändern?
Sehr geehrter Herr Weil,
ich beziehe mich auf Ihre Mail über abgeordnetenwatch.de vom 27.01.2007 und darf Ihnen Folgendes mitteilen:
In der Bundesrepublik Deutschland ist für die Regulierung im Telekommunikationsbereich die Bundesnetzagentur zuständig. Die Regulierung im Telekommunikationsbereich soll Wettbewerb fördern und angemessene und ausreichende Dienstleistungen flächendeckend gewährleisten. Zur Erreichung dieses Ziels haben sich marktbeherrschende Unternehmen unter anderem einer besonderen Endregulierung zu unterwerfen. Entgeltentscheidungen unterliegen dabei einer Reihe von gesetzlichen Regelungen, die im Telekommunikationsgesetz normiert sind. § 33 Telekommunikationsgesetz (TKG) legt anschließend fest, welche Kostennachweise das beantragende Unternehmen mit einem Entgeltantrag vorzulegen hat. Dabei sind neben den Einzelkosten auch die Gemeinkosten sowie deren Zuordnung zu den jeweiligen Dienstleistungen anzugeben. Im Rahmen der Kostennachweise ist insbesondere auch die Ermittlungsmethode der Kosten darzulegen. Für genehmigungspflichtige Entgelte nach § 30 Abs. 1 TKG werden im § 31 Abs. 1 Satz 1 TKG die Kosteneffizienzleistungsbereitstellung als Prüfungsmaßstab festgelegt. Diese ergeben sich aus den langfristigen zusätzlichen Kosten der Leistungsbereitstellung und am angemessenen Zuschlag für leistungsneutrale Gemeinkosten, einschließlich einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals, soweit diese Kosten jeweils für die Leistungsbereitstellung notwendig sind. Telekommunikationsanbieter unterliegen seit einigen Jahren einem sehr harten Preiswettbewerb.
Im Festnetz unterbreiteten die Anbieter im Jahre 2006 zahlreiche Sonderangebote, wie das Erlassen des einmaligen Anschlussentgelts oder Gesprächsguthaben und stellen bei dem Neuabonnement von ISDN- und DSL-Anschlüssen verbilligte oder kostenlose Entgelte zur Verfügung. Wegen großer Nachfrage haben nahezu alle DSL-Anbieter ihre originär bis Ende 2006 angebotenen Preisaktionen verlängert. Ein ISDN-Anschluss mit DSL-Anschluss und zeitgleich uneingeschränktem Zugriff auf das Internet ist derzeit schon für ca. 20,00 bis 25,00 Euro erhältlich. Einen DSL-Anschluss inklusive Telefonanschluss mit unbegrenztem Surfen und Telefonieren, so genannte Daten- und Telefon-Flatrate, kann man für monatlich bereits ab 35,00 bis 40,00 Euro bekommen.
Der Trend jedoch zu optionalen Tarifen, die gegen eine Monatspauschale verbilligtes Telefonieren und entsprechendes Surfen im Internet anbieten, hat sich fortgesetzt.
Alles in allem unterliegt die Preisentwicklung der Telekommunikationsanbieter - wie bereits erwähnt - einem harten Preiskampf und einem harten Wettbewerb, der bisher bis auf einige Ausnahmen (so genanntes Auslands-Roaming bei Mobilfunkanbietern) von der Bundesnetzagentur nicht beanstandet worden ist, was die Kostenentwicklung angeht.
Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen erwähnten 40,00 bis 50,00 Euro für den billigsten DSL-Internetzugang eine bereits erwähnte Daten- und Telefon-Flatrate ist, die also unbegrenztes Telefonieren und Surfen mit allen Grundgebühren vorsieht. Wie in Zukunft die Preisgestaltung für derartige Flatrates aussieht, ist nicht vorhersehbar; jedoch ist anzunehmen, dass aufgrund des harten Wettbewerbs die Kosten hierfür auch in Zukunft noch weiter fallen werden. Sollten Sie mit der Preisgestaltung der Telekommunikationsanbieter weiterhin unzufrieden sein oder sie für überteuert halten, darf ich Sie herzlich bitten, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden, welche montags bis freitags in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 22-480 bis -500 oder 01805 / 101 000 telefonisch erreichbar ist. Schriftliche Anfragen können Sie per Telefax unter der Nummer 030 - 22-480 bis -515 bzw. unter der Postanschrift
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Verbraucherservice
Postfach 80 01,
53105 Bonn,
richten.
In der Hoffnung, Ihnen einstweilen gedient zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB