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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Han-Heinrich S. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Han-Heinrich S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Krüger,

dauernd erfahre ich aus den Medien, dass Herr Steinmeier im Kreuzfeuer der Kritik im Falle Kurnaz steht. Ich verstehe Folgendes nicht: Warum gerät eine deutsche Bundesregierung in der Person des Außenministers so ins Kreuzfeuer der Kritik, wenn sie sich nicht (oder falsch oder wie auch immer) um die Belange des türkischen Staatsangehörigen Murat Kurnaz kümmert? Wäre das denn nicht eine Sache der türkischen Regierung, die Interessen ihrer Staatsangehörigen wahrzunehmen? Sind wir denn für die alle nichtdeutschen Staatsbürger verantwortlich, wenn sie nur in Deutschland leben? Das konnte mir noch keiner beantworten? Auf meine Fragen bei verschiedenen Anlässen bekam ich immer wieder die Gegenfrage: "Wieso Türke? Ist der denn kein Deutscher?" Durch die Medien geht jedenfalls immer der Begriff "der türkische Staatsangehörige Murat Kurnaz". Also gehe ich erst einmal davon aus, dass das so stimmt.

Vielleicht können Sie meine Wissenslücke schließen

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Heinrich Struberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Struberg,

bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen bestätigen, dass Herr Murat Kurnaz türkischer Staatsangehöriger mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist.

Nach Zeitungsberichten ist der türkische Staat auch tätig geworden und hat Gespräche über die Freilassung von Herrn Kurnaz geführt.

Da Herr Kurnaz aber in Deutschland geboren wurde und seinen Lebensmittelpunkt bisher in Deutschland hatte, bestand für die deutsche Bundesregierung auch eine moralische Verpflichtung, ebenfalls tätig zu werden und sich um die Freilassung von Herrn Kurnaz aus dem Gefangenenlager Guantanamo zu bemühen.

Genaue Einzelheiten des Falles Kurnaz und welche Hilfestellungen die deutsche Bundesregierung in Person des damaligen Kanzleramtsministers Herrn Frank-Walter Steinmeier geleistet hat, werden im Rahmen des z.Zt. laufenden Untersuchungsverfahrens geklärt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB