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Hans-Ulrich Krüger
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Frage von Angelika V. •

Frage an Hans-Ulrich Krüger von Angelika V. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Krüger,

wir sieht es eigentlich mit einem Rauchverbot am Arbeitsplatz aus? Dies ist meines Erachtens viel wichtiger als ein Rauchverbot in Gaststätten oder öffentlichen Gebäuden. Holland z. B. bietet bereits rauchfreie Arbeitsplätze!

Vielen Dank für Ihre Information.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Verhoeven

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Antwort von
SPD

Sehr verehrte Frau Verhoeven,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. Dezember 2006, in welcher Sie sich für ein Rauchverbot am Arbeitsplatz aussprechen.

Die SPD-Bundestagsfraktion und ich nehmen die Gesundheitsgefahren, welche von den im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffen ausgehen, sehr ernst.

Die Erkenntnis, dass Rauchen sowohl am Arbeitsplatz, in öffentlichen Einrichtungen als auch das Passivrauchen ein erhebliches, nicht zu verharmlosendes Gesundheitsrisiko darstellt, ist in unserer Gesellschaft auf der politischen Ebene angekommen.

Aktuell stellt sich allen politisch Verantwortlichen die Frage, wie und in welchem Umfang der Schutz vor Rauchschadstoffen gesellschaftlich und juristisch korrekt geregelt werden kann.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, war eine Gruppe von SPD-Parlamentariern, zu denen auch ich zählte, Ende des Jahres 2006 Urheber eines Antrags im Deutschen Bundestag zum Schutz vor Passivrauchen. Dieser Antrag wurde letztendlich von einer Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt und unter der Drucksache Nr. 16/2730 in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Zum jetzigen Zeitpunkt muss leider festgestellt werden, dass die Umsetzung des politischen Willens für mehr Nichtraucherschutz nicht so einfach ist, wie von vielen gewünscht. So legen die Fachministerin des Innern und der Justiz geltendes deutsches Recht in der Weise aus, dass der Bundesgesetzgeber generelle Rauchverbote schwerlich aussprechen kann. Er kann dieses unstrittig in seinen und den ihm unterstellten Dienststellen, Räumlichkeiten etc. tun und wird dieses auch bald möglichst umsetzen. Ähnliches gilt für jeden privaten Arbeitgeber, der Rauchverbote in seinen Räumlichkeiten am Arbeitsplatz aussprechen kann.

Zentrale Regelungsprobleme gibt es im Gastronomiebereich, Verkehrsmitteln und ähnlichen Bereichen. So liegt das Gaststättenrecht im Regelungsbereich der Länder. Es ist unter Juristen strittig, inwieweit der Bundesgesetzgeber über gesetzliche Regelungen oder Verordnungen, wie die Arbeitsstättenverordnung, in diesen Bereichen eingreifen kann, um einen Schutz vor Rauchschadstoffen zu erreichen.

Um im Interesse der Mehrheit unserer Bevölkerung zügig eine praktikable Lösung für einen Raucherschutz zu erreichen, wird sich Ende Januar 2007 eine neu eingesetzte Arbeitsgruppe mit dieser Problematik befassen. Hier werden Vertreter aller Bundesländer, des Ministeriums für Gesundheit sowie des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft angehören. Sie hat zum Ziel, für die strittigen Regelungsbereiche, unter anderem der Gastronomie, Wege und einheitliche Standards zu finden, damit es in Deutschland zeitnah mehr bundesweit einheitlichen Schutz vor Rauchschadstoffen gibt. Ein Regelungs-Flickenteppich soll vermieden werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiterhelfen konnte, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB