Frage an Hans-Ulrich Krüger von Ernst S. bezüglich Bildung und Erziehung
Guten Tag,
warum wurde das Kindergeld für studierende Kinder ab dem 25. Lebensjahr abgeschafft? Mein Sohn wurde am 21.04.1984 und meine Tochter am 24.07.1985 geboren und studieren beide.
Ich bin Frührentner ( ehem. Fernmeldehandwerker ) und meine Frau ist Hausfrau. Wir unterstützen unsere Kinder in Ihrem Bestreben ein Studium mit Erfolg zu Beenden. Der Wegfall des Kindergeldes für meinen Sohn ab April 2009 reißt schon ein Loch in die Haushaltskasse und das nun auf der Zielgerade. Am 20.05.2009 reichte ich eine Petition mit der Nummer Pet 2-16-08-850-053507 ein. Das Ergebnis war nicht positiv und nun stellt sich uns die Frage welche Personen entscheiden über diese Änderungen ohne Ausnahme und Vertrauensschutz. Sind das Menschen die nicht wollen das auch die ärmeren Schichten der Gesellschaft ein Studium beenden?
Wenn Billionen Euro für die Banken (Bangster) im Eiltempo bereit gestellt werden können,fühle ich mich durch so ein Gesetz schlicht und einfach verhöhnt! Bin auf Ihre Antwort gespannt.
Gruß aus Wesel
Sehr geehrter Herr Schweers,
vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de, die ich wie folgt beantworte:
Studierende können bis zu 7.680€ Netto pro Jahr hinzuverdienen, um ihren Anspruch auf Kindergeld zu behalten. Da Werbungskosten (z.B. Laptop, Bücher, Fahrweg etc.) und der Arbeitnehmer-Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung zunächst vom Brutto-Einkommen abgezogen werden kann, liegt der Betrag, der verdient werden kann insgesamt wesentlich höher.
Dies führte dazu, dass viele 27jährige Auszubildende und fertig studierte Referendare Anspruch auf Kindergeld hatten.
Die Große Koalition hat daher im Jahr 2006 den Kindergeldsanspruch auf das „Europäische Maß“, für Kinder ab dem Geburtsjahr 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt.
Die Absolvierung eines Grund- oder Zivildienstes wird selbstverständlich für die Dauer dieses Dienstes berücksichtigt, wenn er oder sie sich noch in der Berufsausbildung, also auch im Studium befinden.
Auch haben die Steuerpflichtigen gegebenenfalls weiterhin die Möglichkeit, Aufwendungen für Unterhalt und Berufsausbildung bis zu 7.680,- Euro im Kalenderjahr gemäß § 33a Abs. 1 Einkommensteuergesetz als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen.
Die SPD nimmt Bildungspolitik sehr ernst.
Die Aufnahme eines Studiums darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Studiengebühren gehören daher abgeschafft.
Unser Ziel ist und bleibt es, dass das BAföG das zentrale politische Mittel ist, um eine echte Chancengleichheit in der Bildung zu sichern. Jeder Studierende sollte deshalb einen eigenständigen Anspruch auf BAföG haben, auch in späteren Phasen der Erwerbsbiographie, bei Teilzeitstudiengängen und weiterbildenden Master-Studiengängen.
Das BAföG muss auch so konzipiert werden, dass ein zügiges Studium möglich ist, ohne dass die Studierenden am Ende eines Studiums mit einem Berg von Schulden dastehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Krüger, MdB