Frage von mario j. • 30.06.2014
Antwort ausstehend von Hans-Peter Uhl CSU
(...) Natürlich sind die Daten von Abgeordneten nicht von vornherein schützenswerter, als die Daten und die Privatsphäre von Bundesbürgern. Bei der Diskussion die jetzt gerade über die Datenspeicherung im Bundestag geführt wird, geht es jedoch darum, dass schon massiv Daten gespeichert werden, ohne dass das Thema Vorratsdatenspeicherung gesetzlich geregelt ist. Die ursprünglichen Regelungen zur Speicherung von Verbindungsdaten der Abgeordneten von Seiten der Bundestagsverwaltung, eigentlich zur Datensicherung und Wiederherstellung von Daten bei Verlust gedacht, stammen aus dem Jahr 2008. (...)