Portrait von Hans Peter Thul
Antwort von Hans Peter Thul
CDU
• 27.02.2007

(...) "Sofern Privatkliniken ihr Angebot an Nicht-Patienten ausdehnen, ist dies aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden, weil Privatkliniken keinerlei steuerrechtliche Vergünstigungen haben und damit die gleichen Wettbewerbsbedingungen (mehr oder weniger) wie das klassische Beherbergungsgewerbe vorfinden. Bei staatlich betriebenen Kurkliniken stellt sich die Frage, ob lediglich Familienangehörige aus besonderem Anlass "mitaufgenommen" werden oder ob sich das Beherbergungsangebot auch an Dritte Personen, also in den freien Markt hinein, richtet. (...)

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