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Hans Peter Thul
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Frage von Guenter S. •

Frage an Hans Peter Thul von Guenter S. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Herr Thul,

ist es rechtens das Kurkliniken Ihre freien Zimmerkontigente an die Besucher (Verwandschaft,Ehepartner etc.) vermieten und damit den kleinen Hotels und Pensionen die Kundschaft nehmen.

Sollte da nicht einmal geprüft werden ob eine Gewerbegenehmigung für das Beherbergungsgewerbe vorliegt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stelzner,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die zeitlich verzögerte Antwort. Ich habe über die Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Anfrage an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stellen lassen. Der DEHOGA-Bundesverband hat zu Ihrer Frage bezüglich der Kurkliniken folgende Ausführungen mitgeteilt:

"Sofern Privatkliniken ihr Angebot an Nicht-Patienten ausdehnen, ist dies aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden, weil Privatkliniken keinerlei steuerrechtliche Vergünstigungen haben und damit die gleichen Wettbewerbsbedingungen (mehr oder weniger) wie das klassische Beherbergungsgewerbe vorfinden. Bei staatlich betriebenen Kurkliniken stellt sich die Frage, ob lediglich Familienangehörige aus besonderem Anlass "mitaufgenommen" werden oder ob sich das Beherbergungsangebot auch an Dritte Personen, also in den freien Markt hinein, richtet. In letzterem Fall ergäbe sich aufgrund der steuerrechtlichen Vergünstigungen von Krankenhäusern/Kurkliniken eine wettbewerbsverzerrende Situation, da diese erheblich niedrigere Preise am Markt anbieten könnten. Nach der Reform des Gaststättenrechts im Jahr 2005 ist die Frage einer Konzessionierung eines Beherbergungsbetriebes nicht mehr relevant. Die niedrigen allgemeinen Hürden der Anmeldung eines Gewerbes helfen bei der Frage einer wettbewerbsrechtlichen Würdigung des Angebots der Kurklinik nicht weiter."

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Stellungnahme weiterhelfen zu können.
Mit besten Grüßen
Ihr Hans Peter Thul