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Hans Peter Thul
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Frage von Torben F. •

Frage an Hans Peter Thul von Torben F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Am gestrigen Tag, dem 22. April 2009, hat das Bundeskabinett ein Gesetzesinitiative - namentlich "Zugangserschwernis" - zur Sperrung von Websites beschlossen, die Kinderpornografie darstellen oder anbieten. Ich unterstütze die Bundesregierung in ihrem Bestreben, dem Missbrauch von Menschen und speziell Kindern ein Ende zu bereiten, bezweifel jedoch auf Grundlage vieler Expertenmeinungen, dass dieses Bestreben der wahre Grund für die angekündigten Sperrungen ist.

Wie stehen Sie zur beschlossenen Gesetzesinitiative, anscheinend bereits bekannte illegale Internetseiten nicht zu schließen und ihre Urheber bzw. Betreiber strafrechtlich zu verfolgen, sondern ein Instrument zu schaffen, welches ob seiner Intransparenz und technischen Zweifelhaftigkeit eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland ist?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre Frage, auch wenn ich Ihre Befürchtungen bezüglich einer "Gefahr für die Demokratie" in keiner Hinsicht teile. Es musste endlich gehandelt werden - denn der status quo übersteigt eigentlich längst unsere Vorstellungskraft: Wie kann es Menschen geben, die kleinste Kinder dazu missbrauchen, pornografische Bilder im Internet herzustellen? Und warum gibt es Menschen, die dieses verabscheuungswürdige Treiben durch ihre Nachfrage auch noch anheizen? Tatsächlich steigt die Nutzung kinderpornografischer Seiten im Internet sogar rapide: innerhalb eines Jahres um über 100 Prozent! Es war überfällig, dass die Sperrung solcher Seiten auch in Deutschland endlich mit gesetzlichen Mitteln durchgesetzt wird. Das Kabinett hat beschlossen, auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamtes alle großen privaten Internetzugangsanbieter dazu zu verpflichten, den Zugang zu solchen Seiten zu erschweren, womit nach Schätzung des Familienministeriums rund 97 Prozent der entsprechenden Internetzugänge erfasst werden. Außerdem können die Daten der Nutzer protokolliert und Strafverfolgern zur Verfügung gestellt werden. Wer sich auf eine kinderpornografische Seite begibt, wird durch ein "Stoppschild" gewarnt - in Schweden wurden jährlich etwa 50.000 Zugriffe dadurch verhindert, in Deutschland gehen wir von 300.000 bis 400.000 weniger Zugriffen aus. Leider werden wir auch dadurch die Kinderpornografie im Internet nicht vollständig stoppen können. Aber das Gesetz ist ein erster, wichtiger Schritt. Gegen allerlei Bedenken von Seiten der SPD haben unsere Minister von der Leyen und zu Guttenberg die gesetzlich begründete Sperrung durchgesetzt statt allein auf freiwillige, vertragliche Lösungen zu setzen. Denn hinter jedem Bild steht ein missbrauchtes Kind. Jeder Klick auf eine solche Seite ist ein Anreiz zu Kindesmissbrauch und zu unerträglichen Verbrechen an den Körpern und der Seele von Kindern. Wir müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln dagegen vorgehen.
Wahr ist aber auch: Es liegt in der Natur des globalen Mediums Internet, dass eine strafrechtliche Verfolgung von Seiten deutscher Behörden nur äußerst eingeschränkt möglich ist. Hier und heute tun wir das, was technisch und rechtlich möglich ist.

Mit besten Grüßen
Hans Peter Thul