Frage an Hans Peter Thul von Bernard H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Thul,
ich habe mir zuerst überlegt, ob ich die Frage persönlich stelle, aber hier profitieren vielleicht noch andere von Ihrer Antwort.
ich bin Belgier und lebe seit über 20 Jahre in Deutschland (und das sehr gerne!). Natürlich habe ich die gleichen Pflichten und viele der Rechte wie deutsche Staatsbürger. Ein wichtiges Grundrecht bleibt mir aber verzagt - das Wahlrecht über die Kommunalebene hinaus. Mir ist bekannt, dass ich mich einbürgern lassen kann; das würde aber bedeuten, dass ich meine Wurzeln kappe, und das möchte ich nicht.
Es ist nicht das dringendste, ich weiß...
Wie stehen Sie zu einem allgemeinen aktiven Wahlrecht von (wie soll ich das bloß ausdrücken?) "integrierten Ausländern"?
Mit freundlichem Gruß aus dem Weserbergland,
B. Heyen
Sehr geehrter Herr Heyen, lieber Nachbar,
vielen Dank für Ihre Frage - und schön, dass es Ihnen seit über zwanzig Jahren in Deutschland so gut gefällt. Ich bin als Mitglied des Europa-Ausschusses des Deutschen Bundestages auch immer gerne mal wieder in Brüssel.
Das Wahlrecht auf nationalstaatlicher Ebene wird auch in Zukunft nur Bürgerinnen und Bürgern mit deutschem Pass zustehen. Wie Sie es schon selbst angedacht haben - Sie können die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Sind damit denn wirklich Ihre "Wurzeln gekappt", zumal unsere Länder Nachbarn und Freunde in einem vereinten Europa sind? Jeder kann und soll seine kulturellen Wurzeln pflegen und behalten, solange sie nicht gegen deutsches Recht und Gesetz verstoßen. Aber da habe ich bei Ihnen nun wahrlich keine Sorge. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in unserem Land eines der höchsten Güter in unserer parlamentarischen Demokratie - das Wahlrecht auf Bundesebene - auch in Zukunft nur deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zusteht.
Mit besten nachbarschaftlichen Grüßen
Hans Peter Thul