Frage an Hans Peter Thul von Wolf-Bernd Eichler, Dr. m. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thul,
die jüngsten Vorfälle in Duisburg (Anti-Israel Demo, abgehängte Israelfahne) werfen für mich die Frage auf, wie es um die innere Sicherheit und Meinungsfreiheit im Lande in Zukunft bestellt sein wird. Es entstand der Eindruck, daß sich der Rechtstaat hier u.a. militanten Milli Göres Anhängern beugt. Nach den letzten demographischen Erhebungen wird in Zukunft ein großer Teil der jungen Erwachsenen einen islamischen Migrationshintergrund haben. Die Entstehung von Parallelgesellschaften aufgrund inkompatibler Einwanderung ohne ausreichende Intergration, z.T. auch ohne Intergrationsmotivation verbunden mit der demographischen Entwicklung gefährdet möglicherweise auch den Bestand des Grundgesetzes in seinem jetzigen Geltungsraum. Wer sich dem Koran befaßt hat muß erkennen, daß der Islam auf Ausbreitung ausgelegt ist und das Scharia und unser Grundgesetz nicht kompatibel sind. Schon jetzt zeigen sich Parallelgesellschaften und Ghettobildungen, in denen die Spielregeln und Gesetze unserer Kultur aufgehoben sind, wie die Entrechtung islamischer Frauen und die sog. "Ehrenmorde" zeigen.
Deshalb meine Fragen:
Wie stehen Sie zu diesem Problem, bzw. wird es von den Christdemokraten als solches gesehen?
Wenn ja, was muß Ihrer Meinung nach geschehen, um diesem Problem zu begegnen.
Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Dr. Wolf-Bernd Eichler
Sehr geehrter Herr Dr. Eichler,
vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie jedoch Sachverhalte in Zusammenhang stellen, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben.
Das Entfernen der israelischen Landesflagge durch Polizeibeamte im Rahmen einer Demonstration in Duisburg war zweifelsfrei ein schwerer Fehler. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf (FDP) hat unverzüglich disziplinarrechtliche Schritte prüfen lassen.
PolitikerInnen von CDU, SPD und Bündnis90/DieGrünen haben den Vorgang unisono verurteilt.
Ich sehe jedoch keinen Zusammenhang zwischen den dienstlichen Verfehlungen einzelner Polizeibeamter und den von Ihnen z.T. grundsätzlich erhobenen Vorwürfen gegenüber Migrantinnen und Migranten islamischen Glaubens.
Das Grundgesetz gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen - gleich welcher Herkunft. Die CDU legt großen Wert darauf, dass die daraus resultierenden Rechte und Pflichten gleichermaßen für alle in diesem Land lebenden Menschen gelten.
Mit besten Grüßen
Hans Peter Thul