Frage an Hans Peter Thul von Günter H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Thul,
nicht verheiratete und zusammlebende Personen müssen bekanntlich in Hartz IV -Zeiten für einander gegenüber dem Amt einstehen. bzw. aufkommen bevor das zuständige Amt in Leistung tritt.
Warum haben dann genau diese Personengruppen bzgl der Rente u. ä.
keinen gesetzlichen Anspruch vom Partner?
Hier wird gegenüber dem Bürger von Seiten der zust. Stellen nicht eingestanden.
Hier bin ich der Meinung, hier sollte der Gesetzgeber gegenüber dem Bürger etwas tun.
Mit freundlichen Grüßen
G. Hörding
Sehr geehrter Herr Hörding,
vielen Dank für Ihre Frage. Neben den Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, Wohnungs- und Heizkosten, den ALG II-Regelsatz sowie ggf. anfallende Sachleistungen übernimmt der Staat für die ALG II-Bezugsdauer auch den Mindestbeitrag für die Rentenversicherung. Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass ein (Ehe-)partner die Rentenversicherungsbeiträge eines/einer ALG II-Bezieher(in) anteilig oder vollständig übernimmt. Welche privaten Abmachungen für eine etwaige Rückzahlung zwischen temporären ALG II-BezieherInnen und ihren temporär zahlungspflichtigen (Ehe-)partnern getroffen werden, ist für den Staat nicht von Interesse.
Mit besten Grüßen
Hans Peter Thul